Standortdialog: Kein Wegducken vor Einwohner*innenfragen!
Zur Entscheidung des Büros der Stadtpräsidentin, Einwohner*innenanfragen zum Standortdialog nicht zur Sitzung der Ratsversammlung zuzulassen, erklärt Fraktionsvorsitzender Björn Thoroe:
„Ich finde diese Ablehnung sehr problematisch und auch politisch ungeschickt. Die Geschäftsordnung der Ratsversammlung beinhaltet ausdrücklich die Möglichkeiten von Auslegungen und Ausnahmen zu den festgelegten Regelungen.“
Das Büro der Stadtpräsident*in hat mindestens zwei Kieler*innen mitgeteilt, dass ihre Anfragen nicht zur Ratsversammlung zugelassen werden können, weil zu dieser Thematik schon in der vorangegangen Sitzung Einwohner*innenanfragen gestellt worden sind.
Die Geschäftsordnung der Ratsversammlung[pdf] lässt aber unter den Paragraphen 46 und 47 durchaus zu, dass die Stadtpräsident*in Regelungen auslegen kann oder das von der Geschäftsordnung abgewichen wird. Außerdem ist es nach Ansicht der Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI fraglich, ob die vom Büro der Stadtpräsidentin angeführte Einschränkung überhaupt mit der Regelung zu Einwohner*innenanfragen in der Gemeindeordnung vereinbar ist. Dort heißt es: Die Gemeindevertretung muss bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Zusätzlich ist der Standortdialog auch noch ein sehr großes Thema mit unzähligen Einzelaspekten. Wenn Einwohner*innenanfragen zu bestimmten Punkten dieses Themas dazu führen, dass in den darauffolgenden zwei(!) Sitzungen der Ratsversammlung keine Fragen, die sich unter dieses Oberthema fassen lassen, zugelassen werden, schränkt das die Möglichkeiten der Einwohner*innen unverhältnismäßig stark ein.
„Wenn ein Beratungsgegenstand in mehreren aufeinanderfolgenden Sitzungen auf der Tagesordnung der Ratsversammlung steht, ist es in meinen Augen nur sehr schwer nachvollziehbar, warum nicht auch Einwohner*innen in jeder dieser Sitzungen Fragen dazu stellen dürfen. Die betroffenen Menschen fühlen sich auch so schon – berechtigterweise – nur schlecht und zu spät informiert und überhaupt nicht beteiligt. Deshalb werden wir die Ablehnung der Einwohner*innenanfragen heute auch im Ältestenrat thematisieren!“, kündigt Thoroe abschließend an.
