Kürzungen nur bei Prestigeobjekten. Kein Kahlschlag im sozialen Bereich!
Wir sind uns sicher, Kiel braucht eine andere Prioritätensetzung! Kulturelle und soziale Angebote sowie essentielle Dienstleistungen dürfen nicht zusammengestrichen werden.
Das gute Leben für alle!
Wir sind uns sicher, Kiel braucht eine andere Prioritätensetzung! Kulturelle und soziale Angebote sowie essentielle Dienstleistungen dürfen nicht zusammengestrichen werden.
Unser Ziel ist es, im Rahmen der Quartiersentwicklung ein nachbarschaftliches, soziales und baulich attraktives Miteinander aller Menschen in Alt-Ellerbek zu fördern
Die Verwaltung wir gebeten eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Kleingartenvisualisierungszentrums (KVZ) erstellen zu lassen. Dabei ist vorrangig als möglicher Standort ein Areal mit Bestandsgebäude und einem Bezug zu historischen Kleingartenanlagen zu bevorzugen.
Herr Krieger hat innerhalb von kurzer Zeit festgestellt, dass er und seine Firmen nicht in der Lage sind das dritte Möbelhaus an diesem Standort gewinnbringend zu etablieren. Deswegen sollte die Stadt das Gebäude für eine symbolische Jahres-Pacht von 1,- € übernehmen.
Die Sitzung verlief turbulent, da die grün-rote Kooperation mit fünf Ratsleuten weniger anwesend war und keine eigene Mehrheit für den Haushalt erreichen konnte. Der SSW und wir verhandelten mit der Rathaus-Kooperation, um die erforderliche Mehrheit zu erreichen.
Die Stadt verzichtet auf das Meeresvisualisierungszentrum. Die diesbezüglichen Planungen und die Erstellung der Machbarkeitsstudie werden eingestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt am Haupteingang des Konzerthauses eine Messingplatte in die Wand einzulassen, welche die Anstrengungen und finanziellen Opfer der Kieler Bürger*innen würdigt.
Die vergangene Ratsversammlung bot leider wenig Anlass zu Optimismus: SPD und GRÜNE als Mehrheitsfraktionen reichten keine eigenen Anträge ein und schlossen sich stattdessen der Law-and-Order-Linie der CDU an.
Die Verzögerungen des Baus von Wohnungen an der Hörn sind nicht mehr hinnehmbar. Deshalb muss die Stadt Kiel handeln. Die rechtlichen Möglichkeiten dafür sind mit § 176 Baugesetzbuch gegeben.
Die Eigentümer*innen der Grundstücke im Bereich der Bebauungspläne Nr. 814 und Nr. 841 sind gemäß § 176 Baugesetzbuch zu verpflichten, die geplanten Wohnungsbebauungen bis spätestens zum Ende des Jahres 2026 umzusetzen.