Eine junge Frau hält sich in einem Bus an eine Stange mit Stopp-Knopf fest. In der Hand hält sie ein Samrtphone.

Schwarzfahren entkriminalisieren

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel bekräftigt das Ziel, soziale Härten infolge von Strafverfahren wegen sogenannten „Erschleichens von Leistungen“ (§ 265a StGB) zu vermeiden. Sie fordert den Eigenbetrieb Beteiligungen und die KVG auf,

1. bis zum Abschluss der geplanten Reform des Bundesstrafrechts auf eine Anzeigeerstattung bei fahrscheinlosem Fahren grundsätzlich zu verzichten. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn weitere Straftaten dazu treten oder vorsätzlich manipulative Handlungen (z. B. Fälschungen oder Missbrauch (digitaler) Tickets) vorliegen,

2. nach Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Neuregelung die Praxis zu überprüfen und auf eine Anpassung der Beschlusslage hinzuwirken und

3. weiterhin das erhöhte Beförderungsentgelt geltend zu machen.

Begründung

Die Kriminalisierung des fahrscheinlosen Fahrens führt bundesweit zu sozial und rechtspolitisch problematischen (Ersatz)freiheitsstrafen, deren Abschaffung im Zuge der Strafrechtsmodernisierung durch das Bundesministerium der Justiz vorbereitet wird. Kiel soll diesem Wandel nicht vorgreifen, sondern ihn sozial verantwortlich begleiten:

  • Durch den Verzicht auf Strafanzeigen in sozial prekären Fällen kann die Stadt ihre soziale Verantwortung wahrnehmen.
  • Durch das Festhalten an einer zivilrechtlichen Sanktion bleibt das Prinzip der Solidarität im ÖPNV gewahrt. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist für viele Menschen Strafe genug.

Damit verbindet die Ratsversammlung Rechtsstaatlichkeit und soziale Fairness, ohne der Bundesgesetzgebung vorzugreifen.

Hintergrund:

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Rahmen des Projekts zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs (Eckpunktepapier vom 23. November 2023) angekündigt, das sogenannte „Erschleichen von Leistungen“ (§ 265a StGB) zukünftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Diese Reform soll insbesondere verhindern, dass Menschen wegen Zahlungsunfähigkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen. Bis zum Inkrafttreten dieser Neuregelung kann Kiel durch diesen Beschluss eine sozial verantwortliche Übergangspraxis schaffen.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0985/2024-01

Status: Im Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung am 05. November 2025 ungeändert beschlossen. ✔️