Das Foto zeigt einen Teil des MFG5-Geländes in Kiel, direkt am Fördeufer.

Rechtsgutachten zur Enteignung des ehemaligen MFG-5-Geländes

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, welches jeweils die realistischen Erfolgsaussichten einer Enteignung der im Letter of Intent (LoI) aufgeführten Flächen auf dem ehemaligen MFG-5-Gelände und in der Wik zugunsten der Bundeswehr einschätzt.

Begründung

Eine Enteignung ist an strenge Voraussetzungen gebunden: Eine Enteignung muss im öffentlichen Interesse liegen, also dem Gemeinwohl dienen, sie muss geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Es ist im vorliegenden Fall unklar, ob diese Kriterien für eine mögliche Enteignung der von der Bundeswehr beanspruchten Flächen in Kiel zutreffen. Es ist bislang lediglich klar, dass die gesamte Bundeswehr bis 2035 auf 260.000 Soldaten aufwachsen soll. Wie viele zusätzliche Dienstposten die Marine erhalten wird und wie diese dann innerhalb der Marine verteilt werden ist bisher zumindest öffentlich noch nicht bekannt. Entsprechend ist es auch zumindest fraglich, ob die schon bestehenden Marinestützpunkte nicht auch in Zukunft für die Bedarfe der Marine ausreichen. Auch ob es noch andere genauso gut oder sogar besser geeignete Flächen im deutschen Ostseeraum gibt, ist nicht klar dargelegt. Darüber hinaus ist die Beantwortung der Frage nach dem Gemeinwohl in diesem Fall nicht eindeutig, da hier keine Privatperson zugunsten der öffentlichen Hand enteignet werden würde, sondern der Bund eine Kommune enteignen müsste. Nicht nur die möglichen Bedarfe der Bundeswehr, sondern auch die Möglichkeit, auf dem ehemaligen MFG-5-Gelände einen neuen Stadtteil zu entwickeln, dienen dem Gemeinwohl.

Die Stadt hat laut der Antwort des Oberbürgermeisters auf einen Antrag auf Informationszugang gemäß Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein „die Rahmenbedingungen einer Enteignung bisher nicht im Detail betrachtet“, kann also keine Angaben darüber machen, welche realistischen Erfolgsaussichten eine Enteignung der von der Bundeswehr beanspruchten Flächen tatsächlich hätte.

Eine fundierte Einschätzung darüber wäre aber elementar, um beurteilen zu können, ob die Landeshauptstadt Kiel sich überhaupt auf einen Verkauf der Flächen einlassen sollte und könnte auch bei einer positiven Beantwortung dieser Frage entscheidend dazu beitragen, die Verhandlungsposition der Stadt gegenüber der Bundeswehr zu stärken.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0489/2026

Status: Entscheidung in der Sitzung der Ratsversammlung am 21. Mai 2026.