Im Hintergrund der Kieler Funkturm, im Vordergrund ein Baukran.

Baugebot für Wohnungsvorhaben im Hörnbereich

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigentümer*innen der Grundstücke im Bereich der Bebauungspläne Nr. 814 und Nr. 841 für die Wohnbebauung vorgesehen ist, gemäß § 176 Baugesetzbuch durch Bescheid zu verpflichten, die geplanten Wohnungsbebauungen bis spätestens zum Ende des Jahres 2026 umzusetzen.

Begründung

Laut Berichterstattung der Kieler Nachrichten vom 24. Oktober (€) verzögern sich die Umsetzung von Wohnungsbauprojekten rund um die Hörn, die eigentlich teilweise schon in diesem Jahr fertiggestellt sein sollte, erneut. Ob die Ankündigungen der Vorhabenträger*innen zu den nun geplanten Terminen für Fertigstellung bzw. Baubeginn verlässlich sind, muss angesichts der wiederholten und erheblichen Verzögerungen schon des Beginns von Bauarbeiten bezweifelt werden.

Angesichts der katastrophalen und sich immer weiter verschlimmernden Lage auf dem Kieler Wohnungsmarkt sind die Landeshauptstadt Kiel und vor allem ihre Einwohner*innen aber dringend auf die in Aussicht gestellten Wohnungen angewiesen und zwar schnellstmöglich und nicht erst dann, wenn die Vorhabenträger*innen einen maximalen Gewinn realisieren können.

Das Land Schleswig-Holstein hat bereits im Januar 2023 beschlossen, unter anderem Kiel als „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach 201a Baugesetzbuch“ einzustufen. Die entsprechende Landesverordnung wurde am 9. Februar 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und seit dem 10. Februar können die so eingestuften Kommunen auf die dadurch ermöglichten Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes zurückgreifen.

Das ermöglicht es der Landeshauptstadt Kiel unter anderem, Grundstückseigentümerinnen mit Baugeboten zur Schaffung von Wohnbebauung innerhalb zu bestimmender Fristen zu verpflichten.

Durch den Erlass eines solchen Baugebotes für die geplanten Wohnungsvorhaben im Hörnbereich kann eine schnellstmögliche Umsetzung sichergestellt werden.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1184/2023

Status: Von der Ratsversammlung am 16. November 2023 zur Entscheidung an den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit (23.11.2023) sowie den Bauausschuss (02.12.2023) verwiesen. Dort mehrheitlich abgelehnt. ❌