Eine glitzernde Disco-Kugel.

Anpassung des Karfreitag-Tanzverbots

Die Ratsversammlung spricht sich für eine Anpassung des Tanzverbots am Karfreitag aus.

Sie empfiehlt am Karfreitag eine zeitliche Begrenzung am Karfreitag von 06:00 Uhr – 20:00 Uhr für das Tanzverbot, analog zu anderen stillen Feiertagen wie dem Totensonntag und dem Volkstrauertag.

Begründung

Mit der Forderung nach einer zeitlichen Anpassung des Tanzverbots kann die Ratsversammlung explizit dem Aspekt der Wichtigkeit der kulturellen Förderung Rechnung tragen. Eine solche Anpassung unterstützt auch und gerade den Veranstaltungsbereich. Ein wichtiger Faktor für die Stadt Kiel, besonders im Kontext als Tourismus-Hotspot.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0288/2025

Status: Entscheidung in der Sitzung der Ratsversammlung am 20. März 2024.