Anpassung des Karfreitag-Tanzverbots
Die Ratsversammlung spricht sich für eine Anpassung des Tanzverbots am Karfreitag aus.
Sie empfiehlt am Karfreitag eine zeitliche Begrenzung am Karfreitag von 06:00 Uhr – 20:00 Uhr für das Tanzverbot, analog zu anderen stillen Feiertagen wie dem Totensonntag und dem Volkstrauertag.
Begründung
Mit der Forderung nach einer zeitlichen Anpassung des Tanzverbots kann die Ratsversammlung explizit dem Aspekt der Wichtigkeit der kulturellen Förderung Rechnung tragen. Eine solche Anpassung unterstützt auch und gerade den Veranstaltungsbereich. Ein wichtiger Faktor für die Stadt Kiel, besonders im Kontext als Tourismus-Hotspot. Im Jahr 2025 müssen wir die Trennung von Staat und Kirche endgültig berücksichtigen. Am Karfreitag entgehen der Kulturwirtschaft und den Freien Künsten erhebliche Umsätze, auf die diese gerade in den momentanen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten angewiesen sind. Die aktuelle Regelung mit einem Tanzverbot von 02:00 Uhr – 02:00 Uhr bewirkt, dass hierdurch nicht nur ein, sondern zwei umsatzstarke Wochenendtage entfallen, mindestens aber stark beschränkt werden.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0288/2025-1
Status: In der Sitzung der Ratsversammlung am 20. März 2024 abgelehnt. ❌