Einführung einer „Kreuzfahrtsteuer“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Einführung einer „Kreuzfahrtsteuer“ nach dem Vorbild von Städten wie Barcelona, Venedig, Amsterdam u.a. zu prüfen.
Begründung
(folgt)
Finanzielle Auswirkungen
Im Planungsjahr 2024 könnten zusätzliche Erträge in Höhe von 2,5 Mio. Euro realisiert werden.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1323/2023
Status: In der Haushalts-Sitzung der Ratsversammlung am 14. Dezember 2023 abgelehnt. ❌