Eine Demonstration der Bewegung "Fridays for Future"

Bürger*innenbeteiligung

Mitbestimmung ist ein wichtiges Kriterium für Freiheit und Demokratie. DIE LINKE. Kiel setzt sich dafür ein, dass die Menschen ihr Lebensumfeld aktiv mitgestalten können und an Entscheidungen entsprechend beteiligt werden. Mehr Partizipation und Transparenz müssen umgesetzt werden, denn gerade in der Kommunalpolitik werden häufig Themen diskutiert, die das direkte Umfeld der Menschen betreffen und beeinflussen.

Als einzige Partei initiierte DIE LINKE. Kiel bisher Bürger*innenentscheide, z.B. zum Neubau von Möbel Kraft auf dem Prüner Schlag oder zur Bewerbung für die olympischen Segelwettbewerbe 2024.

Bei Entscheidungen, die die Kinder und Jugendlichen in der Stadt betreffen, sollten auch diese mehr Mitspracherecht bekommen. Der Satz „Kinder sind unsere Zukunft“ darf nicht nur eine Phrase sein.

DIE LINKE. Kiel kämpft:

  • für eine Herabsetzung des Quorums für Bürger*innenbegehren auf zwei Prozent der Wahlberechtigten.
  • für eine Deckelung der städtischen Mittel bei Bürger*innenentscheiden, die das Budget der jeweiligen Initiative nicht überschreiten darf.
  • für eine Einwohner*innenversammlung mit Entscheidungskompetenzen in jedem Stadtteil mindestens einmal im Jahr.
  • für eine Ausweitung der Rechte der Ortsbeiräte. Vor allem bei Verkehrsplanung und Bauvorhaben müssen den Ortsbeiräten mehr Entscheidungsbefugnisse eingeräumt werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Ortsbeiratsmitglieder und die Bürger*innen in den Stadtteilen selbst am besten einschätzen können, wo Investitionen am dringendsten benötigt werden.
  • für die Bereitstellung eines Etats für Umsetzung politischer Maßnahmen durch die Ortsbeiräte.
  • für die Wahl der Ortsbeiratsmitglieder direkt in den Stadtteilen. Hierzu ist eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung erforderlich.
  • für regelmäßige Jugendbeteiligung an Ortsbeiratssitzungen.
  • für die politische Stärkung des Jungen Rates. Dies könnte z.B. in Form eines unumgänglichen und daher wirkungsvollen Vetorechts bei Entscheidungen, die direkt die Kinder und Jugendlichen in der Stadt betreffen, stattfinden.
  • für eine weitere Verbesserung der Kinder- und Jugendbeteiligung bei Beteiligungsverfahren und eine konsequente Umsetzung der Richtlinien zur Kinder- und Jugendbeteiligung.