Das ehemalige Anschar-Krankenhaus im Anscharpark in Kiel.

Förderung der Anscharpark GmbH

  • Wie viele Fördergelder der Stadt Kiel sind in den letzten zehn Jahren an die Haus 1 + 3 im Anscharpark GmbH & Co. KG, ihre Untergliederungen und angeschlossenen Firmen geflossen (bitte aufschlüsseln nach Gliederung und Jahr)?
  • Welche Förderzwecke wurden mit den einzelnen Förderungen damit jeweils verfolgt und welche Förderbedingungen waren jeweils verknüpft?
  • Wurden diese Förderzwecke und -bedingungen nach Einschätzung der Stadt erfüllt (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Förderungen)?

Antwort

Vorbemerkung [der Antwortenden]: Die Haus 1 + 3 im Anscharpark GmbH & Co. KG (Haus 1 +3 KG) hat weder Untergliederungen noch angeschlossene Firmen. Die Anschar Kultur- und Kreativwirtschafts-, Projektentwicklungs- und Geschäftsführungs-GmbH (Anschar GmbH) übernimmt (neben anderen Aufgaben) die Geschäftsführung der Haus 1 + 3 KG sowie der Atelierhaus im Anscharpark GmbH & Co. KG (Atelierhaus KG). Die Haus 1 + 3 KG ist Eigentümerin der Häuser 1 und 3, die Atelierhaus KG Eigentümerin des Atelierhauses (Haus 8) und des Kesselhauses (Haus 15). Die Antworten auf die Fragen erfolgen aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst und aufgeschlüsselt nach Gesellschaft und Jahr.

Anschar Kultur- und Kreativwirtschafts, Projektentwicklungs- und Geschäftsführungs-GmbH

2017

Projekt Kreativzentrum Anscharcampus: 12.557,04 €
Aufbau eines kreativwirtschaftlichen Zentrums im Anscharpark in den Häusern 1, 3, 8 und 15 des ehemaligen Krankenhauses. Förderzweck und -bedingungen wurden erfüllt.

2018

Projekt Kreativzentrum Anscharcampus: 15.047,96 €
Aufbau eines kreativwirtschaftlichen Zentrums im Anscharpark in den Häusern 1, 3, 8 und 15 des ehemaligen Krankenhauses. Förderzweck und -bedingungen wurden erfüllt.

VekselWirk (Interreg 5A Projekt): 30.000 €
Förderzweck und Förderbedingungen sind in der Beschlussvorlage für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 11.10.2017 dargestellt (Drs. 0938/2017). Sie wurden erfüllt.

2019

Förderung von Kreativzentren für das Jahr 2019 / Anschar Campus: 151.075,00 €
Förderzweck und Förderbedingungen sind in der Geschäftlichen Mitteilung an den Kultur- und Wirtschaftsausschuss zu deren Sitzungen im November 2019 dargestellt (Drs.1085/2019). Sie wurden erfüllt.

VekselWirk (Interreg 5A Projekt): 25.000 €
Förderzweck und Förderbedingungen sind in der Beschlussvorlage für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 11.10.2017 dargestellt (Drs. 0938/2017). Sie wurden erfüllt.

2020

Zuwendung im Rahmen der Förderung für Kreativzentren in Kiel (Betrieb des Kreativzentrums): 143.743,70 €
Förderzweck und Förderbedingungen sind in der Beschlussvorlage „Förderung von Kreativzentren für die Jahre 2020 bis 2022“ (Drs. 1103/2019, Ratsversammlung Dezember 2019) dargestellt. Der Verwendungsnachweis für die gesamte Förderperiode 2020 bis 2022 befindet sich noch in der Prüfung.

Einzelprojektförderung Intraprenor Labs: 13.912,00 €
Fortbildungen in Form von Workshops zur Stärkung des Einzelnen, aufgeteilt in vier Phasen, wechselnd zwei in Kiel und zwei in Aarhus. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie konnte nur ein Workshop in Präsenz stattfinden, die anderen wurden in den virtuellen Raum verlegt. Ziel war es, den partnerschaftlichen Austausch zwischen Kiel und Aarhus zu fördern. Unter Berücksichtigung der Pandemiebedingungen kann die Maßnahme als erfolgreich bezeichnet werden. Die Förderbedingungen gemäß Zuwendungsrichtlinie der LH Kiel wurden eingehalten. Nicht verwendete Restmittel wurden zurückgezahlt.

Einzelprojektförderung Sommerbühne im Kulturareal AnscharPark: 11.400,00 €
Projektförderung des Kulturbüros im ersten Corona-Sommer 2020. Förderzweck war ein Sommerfest mit zahlreichen Künstler*innen. Die Förderbedingungen wurden eingehalten. Die Förderung folgte dem Beschluss des Kulturausschusses vom 23.06.2020 (Drs. 0516/2020), zeitnah die Realisierung von Open Air Bühnen und damit lokale Kulturakteur*innen in Zeiten der Pandemiebeschränkungen zu unterstützen.

VekselWirk (Interreg 5A Projekt): 5.000 €
Förderzweck und Förderbedingungen sind in der Beschlussvorlage für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 11.10.2017 dargestellt (Drs. 0938/2017). Sie wurden erfüllt.

2021

Zuwendung im Rahmen der Förderung für Kreativzentren in Kiel (Betrieb des Kreativzentrums): 149.765,43 €
Förderzweck und Förderbedingungen sind in der Beschlussvorlage „Förderung von Kreativzentren für die Jahre 2020 bis 2022“ (Drs. 1103/2019, Ratsversammlung Dezember 2019) dargestellt. Der Verwendungsnachweis für die gesamte Förderperiode 2020 bis 2022 befindet sich noch in der Prüfung.

Kieler Kultursommer XXL, Unterprojekt Sommerbühne: 19.999,05 €
Coronabedingte Unterstützung der städtischen Kulturschaffenden im 2. Coronajahr 2021. Die Zuwendung wurde als Weiterleitung von Bundesmitteln aus dem Förderfonds „Kultursommer“ bei der Kulturstiftung des Bundes aus Halle an die Anschar GmbH gegeben. Der Bund hat die Förderbedingungen vorgegeben und die Einhaltung geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung ergab keine Beanstandungen.

Einzelprojektförderung Tiny Rathaus – öffentliche Innovationsimpulse aus Aarhus: 17.944,00 €
Veranstaltet wurden drei Practice Labs zum Austausch von Wissen zu öffentlicher Innovation mit der Partnerstadt Aarhus, außerdem wurden Testphasen mit Aufbau des Tiny Rathauses an drei Orten in Kiel gefördert. Ziel war die Förderung des städtepartnerschaftlichen Austausches zwischen Kiel und Aarhus und die gegenseitige Vermittlung neuer Impulse für das Thema Bürgerbeteiligung. Der Förderzweck wurde erreicht, die Förderbedingungen gemäß Zuwendungsrichtlinie der LH Kiel wurden eingehalten. Nicht verwendete Restmittel werden zurückgefordert.

Gemeinsam Kiel gestalten 2021: Projekt Kiez-KIOSK: 11.000 €
Förderziel war das nachbarschaftliche Zusammenleben im Stadtteil WIK. Die Mittel wurden durch die Selbstverwaltung in einem Juryverfahren vergeben. Förderzweck und Förderbedingungen wurden entsprechend der Ausschreibung des genannten städtischen Fonds eingehalten.

Projektförderung FrameJam: 4.849,00 €
Vernetzung Kieler Student*innen und Berufseinsteiger*innen der Designdisziplinen mit der renommierten Trickfilmschule „The Animation Workshop“ aus Viborg/Dänemark (virtuelle Delegationsreise, Entwicklung und gegenseitige Präsentation animierter Inhalte). Der Förderzweck wurde erreicht, die Förderbedingungen wurden eingehalten.

2022

Zuwendung im Rahmen der Förderung für Kreativzentren in Kiel (Betrieb des Kreativzentrums): 148.549,10 €
Förderzweck und Förderbedingungen sind in der Beschlussvorlage „Förderung von Kreativzentren für die Jahre 2020 bis 2022“ (Drs. 1103/2019, Ratsversammlung Dezember 2019) dargestellt. Der Verwendungsnachweis für die gesamte Förderperiode 2020 bis 2022 befindet sich noch in der Prüfung.

Einzelprojektförderung als Kleinprojekt Tiny Rathaus – Praxisaustausch öffentliche Innovation: 2.500,00 €
Finanziert wurde eine Reise nach Aarhus zum Studium der Verwaltung und der Bürgerservices in Aarhus. Das Ziel war ein fachlicher Austausch zwischen den Partnerstädten Kiel und Aarhus. Der Förderzweck wurde erreicht, die Förderbedingungen gemäß Zuwendungsrichtlinie der LH Kiel wurden eingehalten. Nicht verwendete Restmittel werden zurückgefordert.

Projektförderung „Die Stadtmacher*innen“: 15.000 €
Gründung eines handlungsorientierten und offenen Kompetenznetzwerks für zukunftsorientierte Stadtentwicklung: Vernetzung, eine Delegationsreise nach Helsingborg zur H22 City Expo, Entwicklung eines Manifests, zwei Stadtaktionen, „Stadtschnack“, Erstellung einer Website. Der Verwendungsnachweis wurde verspätet und unvollständig eingereicht (bisher ausschließlich der Sachbericht), sodass die Prüfung noch nicht abgeschlossen werden konnte. Aus dem Sachbericht ist erkennbar, dass der Förderzweck nur zum Teil erreicht wurde. Nach Abschluss der Prüfung werden ggf. Rückforderungen erhoben.

2023

Zuwendung im Rahmen der Förderung für Kreativzentren in Kiel (Betrieb des Kreativzentrums): 157.469,00 €
Förderzweck und Förderbedingungen sind in der Beschlussvorlage „Förderung von Kreativzentren für die Jahre 2023 bis 2025“ (Drs. 0800/2022, Ratsversammlung November 2022) dargestellt. Eine Sichtung der bisher eingereichten Unterlagen ergab, dass die Erreichung der Förderziele größtenteils erfüllt erscheinen. Dies gilt allerdings nicht für die Sanierung des Kesselhauses. Es liegen Hinweise vor, dass nicht alle Förderbedingungen erfüllt wurden. Nach Abschluss der Prüfung werden ggf. Rückforderungen erhoben.

Zuwendung Community Management Tiny Rathaus: 20.000,00 €
Das Tiny Rathaus bietet einen mobilen Raum, in dem sich Akteur*innen vernetzen und in dem Projekte vorgestellt und Beteiligungen durchgeführt werden können. Die zweite Saison im Jahr 2023 (Juli-Oktober) wurde über das Regionalbudget gefördert und fand in Kooperation mit der Kiel Region GmbH statt. Insgesamt gab es 71 Programmtage mit 117 einzelnen Veranstaltungen. Die Projektleitung und -koordination übernahmen zwei Communitymanagerinnen der Anschar GmbH. Der Förderzweck wurde erfüllt. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2024 einzureichen. Es deutet zurzeit nichts darauf hin, dass Förderbedingungen nicht eingehalten worden wären.

2024

Zuwendung im Rahmen der Förderung für Kreativzentren in Kiel (Betrieb des Kreativzentrums): 38.705,50 €
Förderzweck und Förderbedingungen sind in der Beschlussvorlage „Förderung von Kreativzentren für die Jahre 2023 bis 2025“ (Drs. 0800/2022, Ratsversammlung November 2022) dargestellt. Ein Verwendungsnachweis ist bis zum 30.04.2025 vorzulegen.
Bewilligte Gesamtsumme für 2024: 159.367,00 €

Haus 1+3 im Anscharpark GmbH & Co. KG

2021

Investitionsförderung Modernisierung Haus 1: 1.673.387,73 €
Modernisierung des Hauses 1 im Anscharcampus im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren in der Landeshauptstadt Kiel (Investive Förderung). Zu den Förderzwecken und -bedingungen s. Drucksachen 0854/2020, 1088/2022 und 0967/2023 sowie die folgenden Anmerkungen zur Auszahlung des Einbehalts (s.u., 2023).

2022

Restaurierung des Eingangsbereiches von Haus 1 im Anscharpark: 4.000 €
Zuwendung aus Mitteln der Walter-Breitenstein-Stiftung. Zweck dieser Stiftung ist die Förderung der Heimatpflege durch Instandsetzung und Erneuerung erhaltenswerter Fassaden älterer Häuser in Kiel. Gefördert wurde die Restaurierung des Eingangsbereichs von Haus 1. Der Verwendungsnachweis und die denkmalgerechte Ausführung der Arbeiten wurden von der Immobilienwirtschaft (baufachliche Prüfung) und der Unteren Denkmalschutzbehörde Kiel geprüft. Die Prüfungen ergaben, dass der Stiftungszweck und die Förderbedingungen erfüllt wurden. Der Zuschuss wurde daraufhin ausgezahlt.

2023

Investitionsförderung Modernisierung Haus 1 / Auszahlung des Einbehalts: 88.424,27 €
Modernisierung des Hauses 1 im Anscharcampus im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren in der Landeshauptstadt Kiel (Investive Förderung). Über die Umsetzung und Problematik der für den Verwendungsnachweis eingereichten Unterlagen wurde in der Drs. 0967/2023 (September 2023) berichtet.

Der Förderzweck wurde bezogen auf die Sanierung des Hauses 1 erfüllt. Die Sanierung des Kiosks erfolgte nicht. In den Außenanlagen fehlen die vorgesehenen Lichteffekte, Kunstobjekte, eine Wegleitung/Beschilderung und die Gestaltung von Aufenthalts- bzw. Kreativebereichen.

Die Förderbedingungen wurden zum Teil nicht eingehalten (z.B. Verstoß gegen Vergabeauflagen, Mängel im internen Baucontrolling, Mängel in der Nachweisführung).

Mittlerweile führte die Immobilienwirtschaft in Abstimmung mit dem Rechtsamt eine Plausibilitätsprüfung des Verwendungsnachweises durch. Diese ergab, dass der Einbehalt in Höhe von gut 5 % der gesamten Fördersumme (88.424,27 €) ausgezahlt werden konnte (Dezember 2023).

Atelierhaus im Anscharpark GmbH & Co. KG

Mit einem Zuwendungsbescheid vom 22.12.2020 wurde der Atelierhaus KG für die Modernisierung des Kesselhauses (Haus 15) im Anscharcampus eine Zuwendung in Höhe von 675.153,30 € bewilligt. Die Mittel wurden nicht abgerufen. Der dritte Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums wurde abgelehnt.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0091/2024-01

Status: Antwort zum 27. Februar 2024 erhalten.