Ein Reisepass der Bundesrepublik Deutschland.

Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen

1. Wie lange dauert es momentan im Durchschnitt und in der Spitze bis ein Einbürgerungsantrag nach Eingang bearbeitet wird und wie lange bis zur tatsächlichen Einbürgerung?

Die Dauer von der ersten Kontaktaufnahme, über die Antragstellung und Bearbeitung bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde beträgt aktuell durchschnittlich rd. 16 Monate. Zu beachten ist, dass die Dauer sehr von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist. In einfachen Fällen (z.B. EU-Bürger*innen) beträgt dieser Zeitraum rd. 6 – 12 Monate, in schwierigen Fällen (z.B. Identitätsklärung, ausstehende Unterlagen, fehlende Sprachzertifikate, Nachweis von Einkommen) über 24 Monate.

2. Wie groß ist derzeit im Schnitt je Monat die Zahl der Einbürgerungsanträge und mit welcher Steigerung rechnet die Verwaltung, wenn das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 26.06.2024 deutschlandweit in Kraft getreten ist?

Durchschnittlich werden je Monat etwa 100 bis 110 Einbürgerungsanträge gestellt.

Eine exakte Prognose zur Steigerung der Antragszahlen durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ab dem 27.06.2024 ist nicht verlässlich möglich. Da bereits seit einigen Wochen vermehrt Anfragen bezüglich der neuen Gesetzeslage verzeichnet wurden, als auch deutlich mehr Menschen antragsberechtigt sein werden, ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Anträgen kurzfristig erfolgen wird.

3. Werden derzeit Anstrengungen unternommen, um die Zeit zur Bearbeitung von Einwanderungsanträgen zu verkürzen und wie bereitet sich die Verwaltung auf einen Anstieg nach dem 26.06.2024 vor?

Der Sachbereich Einbürgerung (Stadtamt, Abteilung Zuwanderung) bereitet sich aktuell auf die Folgen der Gesetzesreform vor. Die Aktivitäten erstrecken sich über die folgenden Handlungsfelder:

  1. Zusätzliches Personal (rd. 8 – 12 zusätzliche Stellen für Sachbearbeitung Einbürgerung und Identitätsklärung, zusätzliche Aushilfen), eine umfangreiche Kampagne zur Personalgewinnung ist bereits im April erfolgt.
  2. Prozessoptimierung (u.a. Teamworkshop, Prozessaufnahme durch externen Dienstleister).
  3. Digitale Angebote (u.a. Einführung Online-Antrag Einbürgerung, Online-Terminierungstool).
  4. Planung einer Informations- und Kommunikationskampagne,
  5. Einrichten und Betrieb eines zusätzlichen Servicepoints.

Die Zusagen des Landes Schleswig-Holstein zur Gewährleistung der Konnexität stehen noch aus. Die Landeshauptstadt Kiel steht im fortdauernden Austausch mit dem Land und kommunalen Spitzenverbänden.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0416/2024

Status: Antwort zum 16. Mai 2024 erhalten.