Erhöhung Anzahl der Einbürgerungsfeiern
Die Stadtverwaltung veranstaltet im Jahr 2025 und in den folgenden Jahren weitere Einbürgerungsfeiern für in Kiel lebende Menschen. Dabei soll der Selbstverwaltung jeweils zum 01.11.eines Jahres die Anzahl der Einbürgerungen dargelegt werden, um den Bedarf der Teilnehmenden im nachfolgenden Jahr ermitteln zu können. Die entsprechenden Anpassungen zu den Feierlichkeiten sollen dabei der Selbstverwaltung in Form einer „Geschäftlichen Mitteilung” dargestellt werden.
Begründung
Am 26.06.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Danach wird eine Einbürgerung bereits nach 5 Jahren (statt bisher 8) möglich sein. Zudem ist eine Verkürzung der Aufenthaltszeit durch besondere Integrationsleistungen möglich, ebenso wie eine doppelte Staatsbürgerschaft.
Diese Änderungen werden höchstwahrscheinlich zu einem Anstieg von Einbürgerungsanträgen führen, die zu einer Anpassung des bisherigen Formats führen kann. Die Stadt Kiel setzt damit weiterhin ein starkes Zeichen für die Teilhabe an der Gesellschaft und möchte durch die Einbürgerungsfeier die neuen Bürger*innen herzlich willkommen heißen und Ihnen Anerkennung und Wertschätzung für diesen bedeutenden Schritt entgegenbringen.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0417/2024
Status: In der Ratsversammlung am 16. Mai 2024 ungeändert beschlossen. ✔️