Bauarbeiter auf einem Gerüst vor einem im Bau befindlichem Wohngebäude.

Sozialen Wohnungsbau voranbringen

1. Für das Sanierungsgebiet Holtenau Ost wird die Zielvorgabe für die Quote an gefördertem Wohnraum auf 50 % festgesetzt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeiten zu suchen, wie die städtischen Zielvorgaben für die Quote von Sozialwohnungen bei Bauvorhaben in Kiel trotz einer nicht ausreichenden Förderung durch das Land realisiert werden kann. Die Ergebnisse sollen der Selbstverwaltung ggf. zusammen mit Schätzungen der Kosten die je durchschnittlicher Wohneinheit zusätzlich auf die Stadt zukommen würden.

Begründung

Die Zahl der Wohnungen mit Mietpreisbindung in Kiel nimmt seit Jahren ab, gleichzeitig wird der Personenkreis, der Anspruch auf geförderten Wohnraum hat, immer größer. Der Anteil an gefördertem Wohnraum muss in Kiel wieder stark steigen und sollte langfristig bei 30 % liegen. Dafür ist bei Neubauprojekten natürlich eine deutlich höhere Quote notwendig.

Da die Landesförderung derzeit bei Weitem nicht ausreicht, um den Bedarf an Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau zu decken, muss versucht werden, andere Möglichkeiten zu finden und auszuschöpfen, um bei Bauprojekten in der Landeshauptstadt Kiel die Zielvorgaben an Sozialwohnungen trotzdem zu realisieren.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1128/2024

Status: Entscheidung in der Sitzung der Ratsversammlung am 17. Oktober 2024.