Zwei Busse der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) halten an einem regnerischen Tag an der Haltestelle Andreas-Gayk-Straße.
Foto (CC BY-SA 2.0): Arne List

Nutzung der KVG-Busse ohne gültigen Fahrschein

1. Wie viele Fälle der Nutzung der Busse der KVG ohne gültigen Fahrschein sind in den letzten fünf Jahren jeweils registriert worden?

Im Rahmen der durchgeführten Kontrollen im Zeitraum 2019 – Mai 2024 sind insgesamt 5.203 Fahrten ohne gültigen Fahrschein mit einem erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) belegt worden. Diese verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Jahre:

JahrEBE-Fällegeprüfte
Fahrausweise
Quote
2019989123.8940,80%
20201.305191.3230,68%
202165491.4490,72%
202237236.3511,02%
202348545.7491,06%
2024
(bis Mai)
1.39874.1701,88%
5.203

Seit Ende Februar 2024 wird die KVG durch externes Prüfpersonal unterstützt, da die Kontrolle der Fahrkarten durch den Entfall des Vorneeinstieg durch das Fahrpersonal seit November 2023 nur noch in geringem Umfang stattfindet. Hierbei erfolgt die Kontrolle der Fahrkarten auch in der Hauptverkehrszeit, was mit internem Personal nur bedingt möglich ist, da diese auch im Fahrdienst eingesetzt werden.

2. In wie vielen Fällen davon handelte es sich um Wiederholungstäter*innen gegen die eine Anzeige erstattet wurde und in wie vielen Fällen wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt?

Es wurden neben der Anzeige von Wiederholungstäter*innen bei gefälschten Fahrausweisen auch Anzeige wegen Betrug erstattet. Die im Zeitraum 2019 bis Mai 2024 durch die KVG insgesamt gestellten 22 Anzeigen verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Jahre:

JahrAnzeigendavon
Wiederholungstäter
201900
202022
2021167
202230
202310
2024
(bis Mai)
00
229

In der Regel wird die Bearbeitung der Anzeigen durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingestellt. Der KVG ist kein Fall einer Verurteilung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe bekannt. Da gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen ein Offizialdelikt ist, kann die Ermittlung bei Kenntnis auch von Amts wegen durch die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgen.

3. In welcher Höhe sind der KVG in den letzten fünf Jahren jeweils Kosten durch die Kontrollen entstanden und in welcher Höhe wurden jeweils Einnahmen durch die Erhebung erhöhter Beförderungsentgelte erzielt?

Der KVG sind Kosten für die Einsatzstunden der Beschäftigten des Prüfdienstes, ab 2024 auch externes Personal, entstanden als auch Kosten für die Sachbearbeitung der Fälle des erhöhten Beförderungsentgeltes. Die KVG erzielt hinsichtlich der Einnahmen die direkt bezahlten erhöhten Beförderungsentgelte und einen quotalen Anteil, sofern das erhöhte Beförderungsentgelt nicht in bar entrichtet wird. Die KVG hat die Beitreibung der offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen abgegeben, um interne Kosten zu minimieren und keine Kosten für das Mahnwesen und Gerichtsvollzieher zu verursachen.

Es sind im Zeitraum 2019 bis Mai 2024 folgende Kosten entstanden und Einnahmen erzielt worden:

JahrKosten
gesamt
Einnahme
gesamt
Kostendeckung
2019131.670,7035.127,7626,68%
2020257.577,2338.229,9214,84%
2021177.671,9222.043,8612,41%
202274.216,1315.891,3121,41%
202392.030,5916.152,1817,55%
2024
(bis Mai)
145.723,6334.741,3823,84%
878.890,19162.186,4118,45%

Die Kontrollen dienen vornehmlich der Abschreckung und können nicht kostendeckend betrieben werden. Der Effekt der Kontrollen auf die Fahrgeldeinnahmen ist nicht bezifferbar.

Ergänzend weist der EBK als ÖPNV-Aufgabenträger und Vertragspartner der KVG noch auf folgendes hin:

Die KVG führt keine Kontrollen durch, um ein erhöhtes Beförderungsgeld zu erzielen, sondern als Präventionsmaßnahme. Ist bekannt, dass keine Kontrollen erfolgen, ist davon auszugehen, dass vermehrt ohne gültigen Fahrausweis gefahren wird und Einnahmen verloren gehen. Mit den D-Tickets usw. ist verstärkt festzustellen, dass auch andere Städte bzw. Verkehrsverbünde (z. B. Berlin) wieder verstärkt kontrollieren. Man müsste also eher abschätzen wie hoch die Einnahmenverluste wären, wenn es keine Kontrollen gäbe.

Es wurde der „Einstieg vorn“ als Konsolidierungsmaßnahme für den Haushalt eingeführt. Mit Wegfall dieses ist natürlich auch weiterhin ein Kontrollsystem aufrechtzuerhalten. Auch besteht eine Aufgabe für die KVG, die Einnahmen für den EBK/Stadt Kiel abzusichern. Hinzu kommt der Hinweis aus der KVG, dass mit Einführung der verstärkten Kontrollen in den Bussen dies gut bei den Fahrgästen ankommt. Ein verstärktes Sicherheitsgefühl ist festzustellen, welches gerade in der letzten KZU ein großes Thema war.

Die KVG nutzt für Kontrollen das Team „Fahren und Prüfen“. Dort arbeiten Fahrer*innen, die nicht volle Dienste fahren können.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0681/2024

Status: Antwort zum 12. Juni 2024 erhalten.