Umgehende Einführung einer Übernachtungsteuer

Änderungsantrag zum Haushaltsplan-Entwurf 2024. Die genauen Haushaltstitel, Beträge und Prognosen zur mittelfristigen Finanzplanung finden sich in der Liste der Änderungsanträge der Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI (Drucksache 1326/2023).

Zugestimmt wird der Einführung einer Übernachtungsteuer nach den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) zum 01. Juni 2024.

Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt.[pdf]

Begründung

Der Öffentlich-rechtliche Vertrag über die Konsolidierungshilfen nach § 11 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) sah in seinem Maßnahmenkatalog bereits 2013 die Einführung einer Übernachtungsteuer oder einer Tourismusabgabe vor.

In der Geschäftlichen Mitteilung der Verwaltung vom 26.04.2021 („Einführung einer Tourismusabgabe in der Landeshauptstadt Kiel“, Drs. 0351/2021) wird ausführlich dargelegt, warum die Einführung einer Tourismusabgabe nach § 10 KAG nicht empfehlenswert erscheint. Die dort dargelegten Gründe gelten aber nicht für eine Übernachtungsteuer, die laut KAG von Kreisen und Gemeinden in Schleswig-Holstein per Satzung eingeführt werden kann, solange keine Tourismusabgabe erhoben wird.

Der einzige in der Geschäftlichen Mitteilung aufgeführte Grund, der gegen die Einführung einer Übernachtungsteuer spricht, ist „Die Einführung dieser Steuer ist in der Ratsversammlung vom 15.03.2012 abgelehnt worden (Vorlage 0183/2012).“ Die Ablehnung eines Antrages vor über zehn Jahren ist aber kein relevanter Grund, der heute gegen die Einführung einer Übernachtungsteuer spricht.

Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage der Landeshauptstadt Kiel, ist es wichtig, neben der Ausgabenseite auch die Einnahmeseite im Blick zu haben. Innerhalb der engen Grenzen, die Kiel als Kommune dabei gesetzt sind, ist die Erhebung einer Übernachtungssteuer ist eine der wenigen Möglichkeiten eigenständig Einfluss zu nehmen.

Es gibt bereits erfolgreiche Vorbilder von über 30 Großstädten in Deutschland, die Übernachtungsteuern erheben. In seinem am 17. Mai 2022 in der Pressemitteilung „Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar“ veröffentlichtem Beschluss vom 22. März 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Übernachtungsteuer der Stadt Freiburg i.Br. ausdrücklich festgestellt.

Auch in Lübeck wird seit vergangenem Jahr eine Wiedereinführung der Bettensteuer (diesmal auch für Geschäftsreisende) debattiert. Dabei wird dort, trotz des gleichzeitigen Wegfalls der in Travemünde erhobenen Kurtaxe, mit jährlichen Mehreinnahmen von bis zu 2,8 Millionen Euro gerechnet. Da in Kiel keine Kurtaxe (oder Tourismusabgabe) erhoben wird, wären die hier zu erwartenden Mehreinnahmen ungleich höher. Angesichts der deutlichen strukturellen Unterfinanzierung kann es sich die Landeshauptstadt Kiel nicht erlauben, länger auf diese Einnahmen zu verzichten.

Finanzielle Auswirkungen

Im Planungsjahr 2024 könnten zusätzliche Erträge in Höhe von 2,25 Mio. Euro realisiert werden.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1297/2023

Status: In der Haushalts-Sitzung der Ratsversammlung am 14. Dezember 2023 abgelehnt. ❌