Zahlreiche Personen, viele in gelben Westen mit Logo der Gewerkschaft Verdi, bei einer Demonstration. Es ist ein selbst gebasteltes Schild mit folgendem Text zu sehen: Qualität braucht fairen Lohn...
Foto: Verdi

Gerechte Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst

Hinweis: Hier handelt es sich um einen Antrag, der noch vor der Kommunalwahl am 14. Mai 2014 von der damaligen Ratsfraktion DIE LINKE gestellt worden ist.

Ergänzungsantrag zur Drucksache 0213/2023 „Gerechte Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst“

(Ergänzung hervorgehoben)

Die Ratsversammlung setzt sich für eine gerechte Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst ein. Die Verwaltung wird deshalb gebeten:

  • den Trägern, die Aufgaben für die Landeshauptstadt Kiel im Sozial- und Erziehungsdienst übernehmen, diese Tätigkeiten so zu bezahlen, dass die Träger für die mit diesen Tätigkeiten betrauten Mitarbeiter*innen den TVöD oder einen Tarif auf vergleichbarem Niveau anwenden können,
  • mit den Trägern in Gespräche einzutreten mit dem Ziel, für die Mitarbeiter*innen bei der Bezahlung eine Anwendung des TVöD oder eines Tarifs auf vergleichbarem Niveau sicherzustellen, soweit diese Mitarbeiter*innen Tätigkeiten für die Landeshauptstadt Kiel im Sozial- und Erziehungsdienst ausüben.

Die Landeshauptstadt Kiel wird die Anwendung des TVöD oder eines Tarifs auf vergleichbarem Niveau für die Bezahlung der Mitarbeiter*innen künftig zur Bedingung für eine Auftragsvergabe an Träger im Sozial- und Erziehungsdienst machen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Zuwendungsverträge mit den Trägern (soweit das noch nicht geschehen ist) so zu gestalten, dass diese eine Dynamisierung enthalten, um die jährlichen Tarifsteigerungen sowie die inflationsbedingten Kostensteigerungen im tatsächlichen Umfang auszugleichen.

Begründung

Zuwendungsverträge der Landeshauptstadt Kiel sehen bereits jetzt häufig jährliche Steigerungen der Zuwendungen vor. Oftmals ist es aber noch so, dass diese sich nicht dynamisch an die tatsächlich anfallenden Kostensteigerungen der Träger für die Aufrechterhaltung ihrer Angebote in quantitativ und qualitativ gleichbleibendem Umfang anpassen, sondern Steigerungen in einem bei Vertragsabschluss starr festgesetzten Prozentsatz bzw. Höchstsatz vorsehen. Dies kann in Zeiten, in denen die aktuelle jährliche Inflationsrate wie derzeit um die 10 % liegt, zu einer dramatischen Unterdeckung der tatsächlich anfallenden Kosten für die Träger und damit zu einer Gefährdung der Aufrechterhaltung der Angebote im gewohnten Umfang führen. Deshalb sollte in den Zuwendungsverträgen von vornherein eine entsprechende Dynamisierung vorgesehen werden.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE – 0280/2023

Status: In der Ratsversammlung am 21. September 2023 abgelehnt ❌