Öffentliche Verwaltung
Städte, Gemeinden und Landkreise besitzen in Deutschland das Recht auf kommunale Selbstverwaltung; das Grundgesetz garantiert ihnen, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Doch die Realität sieht anders aus.
Die von Bund, Ländern und der Europäischen Union gesetzten Rahmenbedingungen beschränken den Spielraum kommunaler Entscheidungen. Viele kommunale Aufgabenfelder sind inzwischen durch Gesetze und Verordnungen bis ins Detail „fremdbestimmt“ und berücksichtigen in keiner Weise individuelle örtliche Gegebenheiten. In Folge des von der Bundesregierung maßgeblich unterstützten neoliberalen Wettbewerbskonzepts der Europäischen Union werden die Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge einem verzerrten Wettbewerb und Kostendumping ausgesetzt.
Seit langem arbeiten Bund und Länder an einer Gemeindefinanzreform, aber bei der Ausweitung von Aufgaben, die den Kommunen bereits zugewiesenen sind, bleiben die Städte, Gemeinden und Landkreise weiterhin auf den Kosten sitzen. Nach wie vor gibt es kein striktes Konnexitätsprinzip (das heißt, kommunale Kosten können nicht eingefordert werden) im Grundgesetz, das die Finanzierungsverantwortung des Bundes und der Länder fixiert, es gibt kein verfassungsrechtliches Anhörungsrecht der Kommunen bei kommunalrelevanten Vorhaben des Bundesgesetzgebers, es gibt keine verbindliche Beteiligung der Kommunen an der Gesetzesfolgen- und Kostenfolgenabschätzung sowie an europarechtlichen Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern.
Der Öffentliche Dienst der Stadt ist für DIE LINKE. Kiel ein Garant dafür, dass das Gemeinwesen mit Leben gefüllt wird und Daseinsvorsorge überhaupt stattfinden kann. Für uns steht nicht der derzeit gelebte, neoliberale, sondern der Fürsorgegedanke im Vordergrund. Wir wollen den Öffentlichen Dienst erhalten, langfristig ausbauen und so auch für die Kieler*innen verbessern. Monatelange Wartezeiten auf Termine in städtischen Ämtern sind für die Bevölkerung nicht hinnehmbar.
Die Verwaltung der Stadt Kiel ist derzeit aufgrund überzogener Sparmaßnahmen überlastet. Die Anzahl der städtischen Beschäftigten wächst nicht in gleichem Maße wie die Aufgabenlast. Ein großer Teil der im Stellenplan der Stadtverwaltung als notwendig vorgesehenen Stellen bleibt oft jahrelang unbesetzt.
Für die Mitarbeiter*innen folgt daraus eine ständig wachsende Belastung durch Arbeitsverdichtung. Der Krankenstand in der öffentlichen Verwaltung liegt seit Jahren auf einem sehr hohen Niveau. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, wie sie neuerdings angeboten werden, sehen wir neben einer optimalen Arbeitsplatzausstattung als probates Mittel zur Förderung der Gesundheit von Kolleg*innen, sie dämpfen jedoch lediglich die Symptome und haben keinerlei Auswirkungen auf die Ursache; an den grundlegenden Problemen wie Unterbesetzung und Arbeitsüberlastung, verspäteter Abarbeitung von Aufgaben, Nichtausschöpfung von verfügbaren Fördermitteln usw. ändert das nichts.
DIE LINKE. Kiel kämpft:
- für einen höheren Stellenwert der kommunalen Selbstverwaltung im föderalen System.
- für eine Reform der Gemeindefinanzen, die die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellt und verbessert.
- für eine erweiterte wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, damit die kommunale Daseinsvorsorge auch unter den neuen Entwicklungsbedingungen gewährleistet werden kann.
- für ein Anhörungs- und Mitbestimmungsrecht für Kommunen und eine verbindliche Einbindung der Kommunen in europarechtliche Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern.
- für die Rekommunalisierung privatisierter Aufgaben unter Übernahme des Personals.
- für eine bedarfsgerechte Ausweitung des städtischen Personals und eine Besetzung aller vorgesehenen Stellen.
- für ein Personalkonzept, das es ermöglicht, dass alle Kieler*innen innerhalb von zwei Wochen einen Termin bekommen und dass ihr Anliegen innerhalb der folgenden zwei Wochen bearbeitet wird.
- für Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bei der LHS Kiel, die zu einem Aufbau des Öffentlichen Dienstes führen.
- für die Umsetzung eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Verwaltung und in allen Eigenbetrieben.
- für ein Anrecht auf Altersteilzeit mit verpflichtender Nachbesetzung durch Neueinstellungen.
- für einen modernen, gut ausgestatteten Katastrophenschutz.
- gegen die weitere Belastung der Kommunalfinanzen durch den Bund und das Land, die eigene finanzielle Aufgaben auf die Kommunen abwälzen.