Einführung einer „Kreuzfahrtsteuer“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Einführung einer „Kreuzfahrtsteuer“ zu prüfen.
Für ein gerechtes Kiel!
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Einführung einer „Kreuzfahrtsteuer“ zu prüfen.
Zugestimmt wird der Einführung einer Übernachtungsteuer zum 01. Juni 2024.
Für den Betrieb eines Drogenkonsumraum mit angeschlossenem Kontaktladen auf dem Kieler Westufer werden Mittel in den Haushaltsplan eingestellt.
Für den Betrieb eines Drogenkonsumraum mit angeschlossenem Kontaktladen auf dem Kieler Ostufer werden Mittel in den Haushaltsplan eingestellt.
Die Stadt verzichtet auf das Meeresvisualisierungszentrum. Die diesbezüglichen Planungen und die Erstellung der Machbarkeitsstudie werden eingestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt am Haupteingang des Konzerthauses eine Messingplatte in die Wand einzulassen, welche die Anstrengungen und finanziellen Opfer der Kieler Bürger*innen würdigt.
Es soll auf allen Straßen, die eine Breite von 6.50 m je Richtung haben, eine Fahrspur je Richtung in einen Fahrradweg umgewidmet werden.
Die Eigentümer*innen der Grundstücke im Bereich der Bebauungspläne Nr. 814 und Nr. 841 sind gemäß § 176 Baugesetzbuch zu verpflichten, die geplanten Wohnungsbebauungen bis spätestens zum Ende des Jahres 2026 umzusetzen.
Die vorgeschlagene Neufassung der Gebührensatzung ergänzt die bisherige Gebührensatzung um kostenlosen Eintritt für Kinder & Jugendliche mit Kiel-Pass.
Es werden zusätzlich weitere 15.000 Euro eingestellt, um den kostenfreien Eintritt für Inhaber*innen von Kiel-Karte unter 18 Jahren in den Kieler Bädern bis zum Ende des Jahres weiter zu finanzieren.