Bei einer Protestveranstaltung halten zwei Frauen ein Transparent mit folgender Aufschrift: "Global Movement for Women's Rights in Afghanistan – Let Afghan Girls Learn"

Große Anfrage: Situation von Kieler Afghan*innen

1. Wurden von der Landeshauptstadt Kiel im zweiten Halbjahr 2025 Daten über Afghan*innen aus Kiel direkt oder indirekt an die afghanischen Generalkonsulate bzw. die Botschaft in Berlin, in Bonn oder München weitergeleitet? Falls ja: Welche Daten?

Derzeit befinden sich keine Afghan*innen aus Kiel in Bearbeitung beim LaZuF. [Anm.: Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge]

2. Hat die Landeshauptstadt Kiel im zweiten Halbjahr 2025 direkt oder indirekt Daten über Afghan*innen aus Kiel von den afghanischen Generalkonsulaten und/oder die Botschaft erhalten? Falls ja: Welche Daten?

Nein. Siehe hierzu ebenfalls die Antwort auf die Frage 1.

3. Auf welche Daten der Landeshauptstadt Kiel über Afghan*innen aus Kiel müsste ggf. den neuen Beschäftigten in der afghanischen Botschaft und in den afghanischen Generalkonsulaten Zugriff gewährt werden?

Es wird anderen Behörden kein Zugriff auf Daten der Landeshauptstadt Kiel gewährt. Daten würden lediglich für einen konkreten bestimmten Anlass weitergegeben, wie beispielsweise im Rahmen der Vorbereitung und Organisation aufenthaltsbeendender Maßnahmen.

Allerdings werden derzeit keine Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt, so dass auf diesem Wege auch keine Daten weitergegeben wurden. Vielmehr kommt es zu einer Weiterleitung möglicherweise auch im Rahmen der Vorbereitung und Organisation einer freiwilligen Ausreise. Diese würde aber mit dem Wissen der betroffenen Personen erfolgen. Auch diesen Fall gab es jedoch in der letzten Zeit nicht.

4. Wie viele Menschen aus Afghanistan haben in Kiel aktuell einen Schutzstatus?

SchutzstatusAnzahl
Politisch Verfolgte § 60330
Subsidiärer Schutz69
Ab.-Schutz503
Asylberechtigter5
Gesamt907

Insgesamt verfügen 907 Personen über einen Schutzstatus (Stand: 26.01.2026).

5. Wie viele Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit aus Kiel mussten Leistungen der Generalkonsulate oder der Botschaft seit der Machtübernahme der Taliban in Anspruch nehmen? (Bitte totale Zahlen der Fälle und Personen getrennt aufführen)

Zu dieser Frage können von Seiten der Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel keine Angaben gemacht werden. Wenden sich Kund*innen proaktiv selbst an die Generalkonsulate bzw. Botschaften, erfahren wir hiervon ggf. erst im Nachgang oder gar nicht. Eine Statistik oder Auflistung wird nicht geführt und könnte aus dem vorstehenden Grund nicht geführt werden.

6. Wie viele Menschen aus Kiel mussten seit der Machtübernahme der Taliban ihren Pass im Generalkonsulat verlängern lassen?

Hier kann auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen werden.

7. Welche Auswirkungen sieht die Stadt Kiel auf die eigenen Integrations- und Beratungsaufgaben, seit die afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland unter Kontrolle der Taliban stehen?

Die Zuwanderungsabteilung der Landeshauptstadt Kiel kann aktuell keine Auswirkungen, die zu einer Änderung der Beratungspraxis geführt haben, ausmachen. Das Herkunftsland Afghanistan ist bereits vor der Übernahme der Taliban in der Bearbeitung schwierig und besonders sensibel gewesen.

8. Sind aktuell in Glückstadt Afghan*innen aus Kiel inhaftiert, die von Abschiebungen nach Afghanistan bedroht sind und wenn ja, wie viele?

Nein, aktuell sind keine Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit in Glückstadt untergebracht.

9. Sind aktuell Afghan*innen generell in Kiel von Abschiebungen bedroht und wenn ja, wie viele?

Derzeit sind in Kiel keine Afghan*innen von einer Abschiebung nach Afghanistan bedroht.

10. Werden aktuell von Seiten der Kieler Zuwanderungsabteilung gegenüber Afghan*innen aufenthaltsverkürzende bzw. -beendende Maßnahmen vorbereitet oder sind solche Maßnahmen geplant? Und wenn ja, wie viele sind betroffen und warum?

Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen keine Abschiebungen nach Afghanistan bevor oder werden vorbereitet.

11. Welche konkreten Unterstützungs- und Beratungsangebote kann die Stadt Kiel für afghanische Einwohner*innen ausbauen oder bereitstellen, die aufgrund dieser Entwicklungen Angst um ihre Sicherheit haben?

In Kiel gibt es ein weitreichendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Migrant*innen in Trägerschaft verschiedener Verbände und Vereine, darunter die Migrationsfachberatungen (MBE und MBSH) sowie weitere Fachberatungen für spezifische Zielgruppen (z.B. Frauen, Jugendliche, etc.). Die Angebote werden auch von Afghan*innen wahrgenommen und decken stets verlässlich den Unterstützungsbedarf auch vor dem Hintergrund sich ändernder politischer Lagen. Ein Ausbau aufgrund aktueller Entwicklungen ist nicht geplant.

Das Referat für Migration der Landeshauptstadt Kiel bietet mit zwei Vollzeitstellen eine Migrationssozialberatung an und steht darüber hinaus in stetigem Kontakt mit den Trägern des Beratungs- und Unterstützungsangebots für Migrant*innensowie über das Forum für Migrantinnen und Migranten in Kontakt mit der afghanischen Community.

12. Hat die Landeshauptstadt Kiel gegenüber Landes- und/oder Bundesebene in irgendeiner Form darauf hingewiesen, dass die aktuelle Situation afghanische Einwohner*innen in Kiel belastet ist, und angeregt, dass auf Landes- und Bundesebene für Klarheit, Schutz und verlässliche Informationswege für Betroffene gesorgt wird — insbesondere auch in Bezug auf konsularische Versorgung, Dokumentensicherheit und Schutz vor Diskriminierung? Falls ja: in welcher Form? Falls nein: Ist das noch beabsichtigt? Und falls auch hier die Antwort nein lautet: Was sind die Gründe dafür?

Es besteht hierzu ein Austausch sowohl unter den Ausländer- und Zuwanderungsbehörden Schleswig-Holsteins, als auch mit der Landesebene. Dieses Problem der Situation der Afghan*innen besteht im gesamten Land, alle Ausländer- bzw. Zuwanderungsbehörden sind betroffen.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Große Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1405/2025

Status: Antwort zum 6. März 2026 erhalten.