Bürger*innenentscheid über den Verkauf des ehemaligen MFG-5-Geländes
Vor einem Verkauf des ehemaligen MFG-5-Geländes an die Marine (bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA) erhalten die Kieler*innen Gelegenheit, über diesen Verkauf in einem Bürger*innenentscheid abzustimmen.
Begründung
Der Verkauf des ehemaligen MFG-5-Geländes ist keinesfalls alternativlos. Ob im Falle einer Ablehnung eines freiwilligen Verkaufs durch die Stadt die BImA tatsächlich eine Enteignung in die Wege leiten würde und ob ein solcher realistisch Aussicht auf Erfolg hätte, ist nicht wahrscheinlich.
Kiel ist vom Land offiziell als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft und benötigt das Gelände angesichts der akuten und weiter steigenden Wohnungsnot dringend zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Alternative Flächen, die ein ähnlich großes Potential an neuem Wohnraum bieten, sind auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel praktisch nicht zu finden.
Die Standorte der Marine sind keineswegs voll ausgelastet. Im Marinestützpunkt Hohe Düne in Warnemünde liegen derzeit mit fünf Korvetten nicht einmal ein Viertel der Schiffe, die zu DDR-Zeiten in diesem Stützpunkt stationiert waren. Zudem handelt es sich dabei mit Korvetten auch noch um die kleinste Klasse der Überseeschiffe der Marine. Der Stützpunkt Eckernförde wird derzeit für einen dreistelligen Millionenbetrag saniert, modernisiert und erweitert. Es erscheint unwahrscheinlich, dass die Marine die dort stationierten Einheiten direkt nach der Sanierung dort abzieht. Hinzu kommt, dass das Seebataillon kein Bataillon im eigentlichen Sinne (mit gemeinsamem Auftrag) ist. Es besteht vielmehr aus Minentauchern, der Küsteneinsatzkompanie, der Aufklärungskompanie und Bordeinsatzkompanie. Diese haben allesamt sehr unterschiedliche Aufgaben und operieren zeitgleich in ganz unterschiedlichen Regionen. Es besteht daher keine wirkliche Notwendigkeit, das Seebataillon, nachdem es Jahrzehnte auf unterschiedliche Standorte aufgeteilt war, auf einmal an einem Standort zusammenzuführen.
Es ist daher sehr zweifelhaft, ob die Bedarfe der Marine tatsächlich die Bedarfe der Landeshauptstadt Kiel so deutliche überwiegen, dass es zum Wohl der Allgemeinheit unumgänglich ist, der Marine dieses Gelände zuzuschlagen – nur das würde eine Enteignung möglich machen.
Deshalb sollte vor einem Verkauf des Geländes an die BImA den Kieler*innen Gelegenheit gegeben werden darüber abzustimmen, ob die Stadt dieses Gelände tatsächlich freiwillig aufgeben soll.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0301/2026
Status: Entscheidung in der Sitzung der Ratsversammlung am 19. März 2026.
