Eine Häuserfassade mit zahlreichen Fenstern und Balkonen.

Kein neuer Mietspiegel ohne Anpassung der Mietobergrenzen für Transferleistungsempfänger*innen!

Zur Vorlage des Kieler Mietspiegels in der morgigen Sitzung der Ratsversammlung erklärt Fraktionsvorsitzender Björn Thoroe:

„Allmählich scheint das in Kiel zu einer Art Tradition zu werden: Die neuen Mietspiegel treten in Kraft und Vermieter*innen erhöhen auf deren Grundlage ihre Mieten. Die neuen Regel-Höchstbeträgen für anzuerkennende Mieten, besser bekannt als Mietobergrenzen, kommen dann aber erst Monate später. Das ist für mich einfach nicht hinnehmbar!“

In der Zeit zwischen dem Inkrafttreten des neuen Mietspiegels und der Verabschiedung der neuen Mietobergrenzen müssen Bürgergeldempfänger*innen die Differenz zwischen den neuen Mieten und den alten Mietobergrenzen selbst vorstrecken. Das ist aus den ohnehin schon knappen Regelsätzen kaum möglich. Auch wenn die Anpassung der Mietobergrenzen rückwirkend erfolgt, hilft das den Betroffenen in den Monaten bis zu deren Verabschiedung wenig. Zumal immer auch das Risiko besteht, dass bei einem plötzlichen Geldzufluss auf den Konten von Transferleistungsempfänger*innen durch die rückwirkenden Zahlungen das Jobcenter versucht, diesen direkt wieder abzuschöpfen. 

„Der Mietspiegel soll jetzt im März beschlossen werden und am ersten April in Kraft treten. Im April gibt es keine Sitzung der Ratsversammlung. Mit der Anpassung der Mietobergrenzen könnten wir uns also frühestens ab Mitte Mai befassen. Es kann nicht sein, dass wir die neue Mieterhöhungs-Saison jedes Mal wieder so zum Nachteil von Transferleistungsempfänger*innen eröffnen. Deshalb fordern wir, dass der Mietspiegel erst zusammen mit den neuen Mietobergrenzen in Kraft tritt. Und wir erwarten, dass die Verwaltung der Selbstverwaltung in der Zukunft den Vorschlag zur Anpassung der Mietobergrenzen auch schon gleichzeitig mit dem neuen Mietspiegel vorlegt. Wir haben schließlich eine Verantwortung gerade für die Schwächsten in unserer Gesellschaft!“, stellt Thoroe abschließend klar.