Zu sehen ist der markante Rathausturm im Kiel, davor die gläserne Fassade des Theatergebäudes. Im Vordergrund Bäume mit grünen Blättern.

Erhöhung der Aufwandsentschädigungen aussetzen

1. Dem anliegenden 1. Nachtrag zur Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern vom 28. Juli 2023 wird zugestimmt.

2. Vor Ende der Wahlperiode soll ein interfraktioneller Antrag für eine überarbeitete, differenzierte Entschädigungssatzung für die Landeshauptstadt Kiel erarbeitet werden.

Diese soll insbesondere:

  • keine automatische vollständige Ausschöpfung der vom Land vorgesehenen Maximalbeträge vorsehen,
  • eine differenzierte Bewertung von Funktionen, Aufgaben und zeitlicher Belastung ermöglichen,
  • sowie einen transparenten und finanziell verantwortungsvollen Anpassungsmechanismus enthalten.

Begründung

Das Land Schleswig-Holstein ermöglicht Kommunen die automatische Anpassung der Entschädigungen für ehrenamtliche Mandatsträger*innen. Diese vorgesehenen Beträge für kommunale Mandatsträger*innen werden jedoch als für die aktuelle finanzielle Situation nicht angemessen eingeschätzt.

Die automatische Anpassung der Entschädigungen für ehrenamtliche Mandatsträger*innen gemäß der durch das Land Schleswig-Holstein beschlossenen maximal möglichen Erhöhung in der aktualisierten Entschädigungsverordnung wird für die laufende Kommunalwahlperiode ausgesetzt. Die Entschädigungen nach der derzeit geltenden Entschädigungssatzung bleiben in ihrer jetzigen Höhe unverändert bis zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode bestehen.

Um eine sachgerechte, differenzierte und finanzpolitisch verantwortliche Lösung zu entwickeln, soll die aktuelle Regelung bis zum Ende der Wahlperiode beibehalten und rechtzeitig für die neue Kommunalwahlperiode eine neue, angepasste Entschädigungssatzung für die neu gewählte Ratsversammlung verabschiedet werden.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Interfraktioneller Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI und der SPD-Ratsfraktion – 1288/2025-01

Status: In der Ratsversammlung am 11. Dezember 2025 abgelehnt. ❌