Erhöhung der Aufwandsentschädigungen aussetzen
Die automatische Anpassung der Aufwandsentschädigungen an den Höchstbetrag der jeweils geltenden Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern wird bis auf Weiteres ausgesetzt.
Ein entsprechend geänderter Entwurf der Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern wird der Ratsversammlung im Dezember 2025 zur Beschlussfassung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung
In der aktuellen finanziellen Situation der Landeshauptstadt Kiel wäre eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung um 75 % weder angebracht noch seriös finanzierbar.
Eine Änderung der Satzung muss spätestens in der Sitzung der Ratsversammlung im Dezember 2025 beschlossen werden, weil die satzungsgemäßen Zahlungsanweisungen für das gesamte Jahr 2026 spätestens am 2. Januar 2026 erfolgen müssen.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1288/2025
Status: In der Sitzung der Ratsversammlung am 20. November 2025 vertagt.
