Zu sehen sind zahlreiche Planungs-Skizzen, Risszeichnungen sowie ein hölzernes Gebäude-Modell auf einem Schreibtisch.

Alte Mu: Investive Förderung des Kreativzentrums – Fortführung der Förderung „Wohnen und Wirken“

Interfraktioneller Antrag, federführend Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, unter Beteiligung der SPD-Ratsfraktion, der CDU-Ratsfraktion sowie der Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI

1. Die Verwaltung wird gebeten, sich nachdrücklich beim Land für die soziale Wohnungsbauförderung der Alten Mu einzusetzen.

2. Zur Umsetzung der in der Drucksache 0460/2023 beschlossenen Förderung des Projektes „Wohnen und Wirken – Das kreative Dorf in der Stadt Kiel“ wird die investive Förderung des Kreativzentrums Alte Mu fortgesetzt.

3. Hierfür werden 1,5 Mio. € aus Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Kiel eingeplant, aufgeteilt in drei jährliche Tranchen zu jeweils 500.000 € in den Haushaltsjahren 2026, 2027 und 2028.

4. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung für den Bauabschnitt Sanierung Pavillon und Werkstattgebäude gesichert ist.

5. Die Mittel werden nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren in der Landeshauptstadt Kiel“ zweckgebunden für die investive Weiterentwicklung, Sanierung und den Ausbau des Kreativzentrums Alte Mu im Bereich „Wirken“ (Kreativzentrum) eingesetzt.

6. Die Auszahlung der jeweiligen Jahresbeträge erfolgt vorbehaltlich der projektbezogenen Prüfung und Freigabe durch die Verwaltung sowie unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben (DAWI-konforme Förderung).

7. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Alte Mu eG eine Zuwendungsvereinbarung zu schließen, in der insbesondere Zweckbindung, Zeitplan, Berichtspflichten und Rückforderungsmodalitäten festgelegt werden und die der Ratsversammlung zur Kenntnis vorzulegen ist.

8. Die in Punkt 3 vorgesehenen Mittel dürfen nur dann freigegeben werden, wenn im Rahmen der projektbezogenen Prüfung zweifelsfrei festgestellt wird, dass keine Hindernisse für die Rechtssicherheit, Förderfähigkeit und Gesamtfinanzierung des Projektes bestehen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Prüfung nachvollziehbar zu dokumentieren und der Ratsversammlung das Ergebnis vorzulegen.

Begründung

Kiel braucht Orte wie die Alte Mu, die soziales Wohnen mit kreativer Wirtschaft und dritte Orte miteinander verbinden. Damit das gelingt kommt die Landeshauptstadt Kiel ihrer Verantwortung nach und fördert das Projekt weiter. Damit auch sozialer Wohnungsbau in Kiel gestärkt wird, setzen sich die Verwaltung und die Politik weiter aktiv für die soziale Wohnungsbauförderung für die Alte Mu ein.

Mit der Drucksache 0460/2023 hat die Ratsversammlung im Mai 2023 den Zuschuss in Höhe von 1 Mio. € zur Finanzierung der Planungsphase des Projekts „Alte Mu: Wohnen und Wirken“ beschlossen. Damit wurde die Grundlage für die Realisierung eines bundesweit beachteten Modellprojekts geschaffen, das bezahlbares Wohnen, gemeinschaftliches Arbeiten und kulturell-kreative Nutzung im Herzen Kiels verbindet.

Die nun beantragte investive Förderung über 1,5 Mio. € dient der baulichen Umsetzung und Sicherung des Kreativzentrums Alte Mu als zukunftsweisendem Ort für die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Sie schließt an die in der Drucksache 0460/2023 vorgesehenen Förderpfade an und ist Bestandteil der langfristigen Finanzierungsstrategie, die eine hälftige Förderung durch Stadt und Land vorsieht.

Das Kreativzentrum Alte Mu ist seit Jahren ein Leuchtturmprojekt für nachhaltige Stadtentwicklung, soziale Innovation und die Vernetzung von Kultur, Bildung, Umwelt und Wirtschaft.

Mit der investiven Förderung wird:

  • die bauliche Ertüchtigung und Erweiterung der Kreativflächen (ca. 5.600 m² BGF) ermöglicht,
  • die energetische Sanierung und Modernisierung der Gebäude vorangetrieben,
  • die langfristige Sicherung des Standorts Lorentzendamm 6–8 gewährleistet,
  • und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag mit dem Land Schleswig-Holstein abgesichert.

Die Förderung steht im Einklang mit der Zielvereinbarung „Alte Mu“ (2019) zwischen Land und Stadt und trägt zur Umsetzung der Strategie „Kiel als kreative Stadt“ (Drs. 1036/2015 ff.) bei.

Darüber hinaus entspricht sie der Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren (Drs. 0503/2019, aktualisiert durch Drs. 0296/2022), wonach investive Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung kreativer Arbeits- und Wirkungsorte förderfähig sind.

Die Staffelung der Mittel auf drei Haushaltsjahre stellt eine haushaltsverträgliche Realisierung sicher und gibt der Alte Mu eG zugleich Planungs- und Finanzierungssicherheit für die nächsten Bauabschnitte.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Interfraktioneller Antrag – 1380/2024-01

Status: In der Ratsversammlung am 11. Dezember 2025 beschlossen. ✔️