Aufnahme des Olympiazentrums Schilksee.
Foto (CC BY-SA 2.0): Cornelius Kibelka

Fragestellung und begleitende Informationen Olympiareferendum

Änderungsantrag zu Drucksache 0130/2026 „Fragestellung und begleitende Informationen Olympiareferendum“

Der Antrag wird dahingehend geändert, dass die in seiner Anlage dargestellten Begleitinformationen um die hier in der Anlage angefügte Minderheitenmeinung ergänzt werden.

Begründung

Der Bürger*innenentscheid wird aufgrund eines Beschlusses der Ratsversammlung gem. § 16 g Abs. 1 GO durchgeführt. In diesem Fall sind gemäß der Kommentierung zu § 16g Abs. 6 GO SH (Wolf/Engeler in KVR SH-GO § 16g Rn. 59f.) den Stimmberechtigten „vor Durchführung eines Bürgerentscheids“ die „Standpunkte und Begründungen“ bekanntzugeben. Dabei wird empfohlen „im Interesse einer möglichst vollständigen Unterrichtung […] auch Minderheitsmeinungen bekannt zu machen.“

Zudem führt eine vollständige Unterrichtung der Abstimmenden, sowohl über Pro- als auch Contra-Argumente zu einer größeren Akzeptanz des Bürger*innenentscheids und seines Ergebnisses.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0200/2026-01

Status: In der Ratsversammlung am 19. Februar 2026 abgelehnt. ❌