Blick über die Stadt Kiel.

Prüfung der Erhebung der Grundsteuer C in Kiel

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erhebung der Grundsteuer C in Kiel zu prüfen. Dabei sollen sowohl die rechtlichen Voraussetzungen und die finanziellen Auswirkungen als auch das Potential zur Aktivierung von Baugrundstücken berücksichtigt werden. Dabei soll auch auf die bisherigen Erfahrungen der „Pioniergemeinden“ zurückgegriffen werden.

Die Ergebnisse sollen der Selbstverwaltung so schnell wie möglich, spätestens aber im September 2026, rechtzeitig vor den Beratungen zum Haushaltsplan 2027, in Form einer geschäftlichen Mitteilung vorgelegt werden.

Begründung

Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Grundstücke werden teilweise nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Diese Spekulation mit Bauland verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht.

Seit Januar dieses Jahres haben Kommunen die Möglichkeit, für baureife Grundstücke einen gesonderten Grundsteuer-Hebesatz zu bestimmen.

Diese sogenannte Grundsteuer C soll Spekulationen verteuern und so finanzielle Anreize schaffen, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu errichten.

Zu Beginn des Jahres 2025 haben nach einer Studie der Ostfalia Hochschule und der Universität Speyer 14 „Pioniergemeinden“ die Grundsteuer C eingeführt. Darunter waren sowohl mittelgroße und große Städte, wie Monheim am Rhein, Tübingen und Hamburg, als auch mehrere kleinere Gemeinden für die Grundsteuer C, wie Maßweiler, Bischoffen und Merdingen.

Auch in Kiel ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt aufgrund eines eklatanten Mangels vor allem an bezahlbarem Wohnraum, seit langem zunehmend katastrophal. Seit Jahrzehnten entstehen in Kiel jährlich deutlich weniger neue Wohnungen als benötigt würden. Gleichzeitig ist auch die finanzielle Situation der Landeshauptstadt extrem angespannt. Die Erhebung der Grundsteuer C ist potentiell dazu geeignet, sich in Kiel positiv auf diese beiden drängenden Problemlagen auszuwirken und sollte daher geprüft werden.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1174/2025

Status: Entscheidung in der Sitzung der Ratsversammlung am 20. November 2025.