Björn Thoroe und Niklas Hielscher betrachten eine Karte.

Alternativantrag: Weiterbau der A 21 – Ein Schlüsselprojekt für Kiels Zukunft

Alternativantrag zu Drucksache 0011/2025 „Weiterbau der A 21 – Ein Schlüsselprojekt für Kiels Zukunft“

1. Die Ratsversammlung bekräftigt ihren Beschluss zur Drs. 0463/2023 „Nachhaltige Verkehrslösungen“.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich weiterhin gegenüber Bund, Land und DEGES für einen Ausbau der B 404 unter Verzicht des Baus von Nebenstrecken einzusetzen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber Bund, Land und DEGES auch gegen die Option einer späteren Fortführung der Planung zur Südspange einzusetzen.

Begründung

In der Mail der Verwaltung zum Schreiben des Bundesverkehrsministeriums wird dessen Argumentation aufgrund der Richtlinien für den Ausbau von Landstraßen (RAL), wiedergegeben „wonach bei einer Verkehrsstärke von mehr als 30.000 Kfz/24h das Regelwerk für Autobahnen Anwendung finden soll. Ferner sollen nach diesem Regelwerk Bundesstraßen in der Entwurfsklasse 1, was hier aufgrund der Verbindungsfunktion Oberzentrum – Oberzentrum gegeben ist, als Kraftfahrstraße betrieben werden.“

Hierbei handelt es sich um „Soll“-Vorschriften. In den Kapitel 1 „Einführung“ und 2 „Ziele“ der RAL wird der Planerin von Straßenbauvorhaben auch im Sinne eines wirtschaftlichen Einsatzes der Finanzmittel und eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt ein hohes Maß an Eigenverantwortung übertragen und ein Ermessensspielraum eingeräumt. Ausdrücklich wird darum gebeten, diesen auch in zu begründenden Einzelfällen auszunutzen.

Weiter weist das Schreiben des Bundesverkehrsministeriums selbst ausdrücklich darauf hin, dass es Aufgabe der Straßenbauverwaltung sei, mögliche Fachaspekte als „Belege, dass ein Ausbau als städtische Hauptstraße dem Anspruch an das […] Bedarfsplanvorhabens (sic) und den Zielen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit sowie Sicherheit und Leichtigkeit genügen“ zu ergänzen.

Ein „minimalinvasiver Ausbau“ der Nebenstrecke ist nicht möglich. Neben dem Verlust eines Naherholungsgebietes (Eiderwanderweg und angrenzende Kleingärten) sind die Folgen auch hinsichtlich des innenstädtischen Klimas und des Natur-/Artenschutzes gravierend.

Der Taleinschnitt, durch den die Straße geplant ist, dient als Frischluftschneise zwischen Hörn und dem Eidertal. Es gibt nicht viele innenstädtische Frischluftschneisen in Kiel, umso wichtiger ist der Erhalt der verbliebenen. Die Kieler*innen haben ein Recht auf eine gesunde Stadt.

Auch naturschutzfachlich ist der Taleinschnitt eine wichtige Verbundachse zwischen Kieler Förde und Eidertal. Vom ursprünglichen innenstädtischen Grüngürtel, dessen 100-jähriges Bestehen die Stadt erst 2022 stolz gefeiert hat, ist durch zahlreiche Bebauungen (zuletzt Möbel Höffner) und Bau von Straßen nicht mehr viel übrig. Mit dem Bau der Nebenstrecke würde nun auch der äußere Grüngürtel ein weiteres Mal zerschnitten. Für zahlreiche Tierarten wird die Straße eine Barriere sein. Für den allergrößten Teil der auf oder im Boden lebenden Tierarten ist es egal, ob eine Straße 5 oder 15 m breit ist, sie ist durch die Versiegelung so oder so eine unüberwindbare Barriere. Eine weitere Zerschneidung des Grüngürtels dem strategischen Ziel „Klimaschutzstadt“ der Landeshauptstadt Kiel direkt entgegengesetzt.

Zudem sind Planungen auch immer auf ihre sozialen Auswirkungen hin zu prüfen. Mit dem Bau der Nebenstrecke wird aber dem Autoverkehr ein weiteres Mal Vorrang vor den sozialen Bedürfnissen der Kieler*innen gegeben. Denn durch den Ausbau der A21 bis zum Barkauer Kreuz und dem Bau der Nebenstrecke würden wieder einmal Kleingärten weichen und es kommt entlang der Nebenstrecke zu einer zusätzlichen Belastung, die die Aufenthaltsqualität der verbleibenden Kleingärten in diesem Bereich stark einschränkt.

Status: In der Sitzung der Ratsversammlung am 16. Januar 2025 abgelehnt. ❌

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0022/2025