Zu sehen sind Stacheldraht und Zäune rund um ein Gefängnis.

Abschiebungen aus Kiel

1. Wie viele Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit wurden 2023 und 2024 in die Türkei und im Rahmen der Dublin-Verordnung in andere EU-Länder abgeschoben? Bitte nennen Sie auch hier die Zahlen für die Jahre 2023 und 2024 aufgeschlüsselt nach Alter und Länge des Aufenthalts in Deutschland sowie das Land, in welches abgeschoben wurde.

Im Jahr 2023 wurden 5 ausreisepflichtige Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit in die Türkei abgeschoben:

  • 32 Jahre, Aufenthaltsdauer: 3 Jahre
  • 47 Jahre, Aufenthaltsdauer: 47 Jahre
  • 22 Jahre, Aufenthaltsdauer: 1 Jahr
  • 45 Jahre, Aufenthaltsdauer: 2 Jahre
  • 46 Jahre, Aufenthaltsdauer: 14 Jahre.

Darüber hinaus gab es eine sog. Dublin-Überstellung eines türkischen Staatsangehörigen nach Österreich.

Im Jahr 2024 wurden 11 ausreisepflichtige Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit in die Türkei abgeschoben:

  • 19 Jahre, Aufenthaltsdauer: 2 Jahre
  • 36 Jahre, Aufenthaltsdauer: 1 Jahr
  • 43 Jahre, Aufenthaltsdauer: 1 Jahr
  • 17 Jahre, Aufenthaltsdauer: 1 Jahr
  • 48 Jahre, Aufenthaltsdauer: <1 Jahr
  • 29 Jahre, Aufenthaltsdauer: 2 Jahre
  • 29 Jahre, Aufenthaltsdauer: 2 Jahre
  • 6 Jahre, Aufenthaltsdauer: 1 Jahr
  • 13 Jahre, Aufenthaltsdauer: 1 Jahr
  • 20 Jahre, Aufenthaltsdauer: 1 Jahr
  • 25 Jahre, Aufenthaltsdauer: 1 Jahr.

2. Wie viele Inhaftierungen in der Abschiebehafteinrichtung Glückstadt aus Kiel gab es 2023 und 2024 insgesamt? Nennen Sie bitte die konkrete Anzahl der Personen aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeiten, Alter und Länge des Aufenthalts in Deutschland für die Jahre 2023 und 2024.

In der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt wurden nach Beantragung der Landeshauptstadt Kiel im Jahr 2023 insgesamt 10 Personen untergebracht:

  • 57 Jahre, russische Staatsangehörigkeit
  • 37 Jahre, türkische Staatsangehörigkeit
  • 23 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 29 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 42 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 29 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 20 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 34 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 33 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 41 Jahre, bulgarische Staatsangehörigkeit

In der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt wurden nach Beantragung der Landeshauptstadt Kiel im Jahr 2024 insgesamt 24 Personen untergebracht:

  • 45 Jahre, polnische Staatsangehörigkeit
  • 36 Jahre, türkische Staatsangehörigkeit
  • 38 Jahre, türkische Staatsangehörigkeit
  • 36 Jahre, pakistanische Staatsangehörigkeit
  • 34 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 30 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 20 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 49 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 34 Jahre, georgische Staatsangehörigkeit
  • 27 Jahre, irakische Staatsangehörigkeit
  • 21 Jahre, pakistanische Staatsangehörigkeit
  • 20 Jahre, türkische Staatsangehörigkeit
  • 25 Jahre, türkische Staatsangehörigkeit
  • 34 Jahre, türkische Staatsangehörigkeit
  • 56 Jahre, kasachische Staatsangehörigkeit
  • 27 Jahre, armenische Staatsangehörigkeit
  • 40 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 35 Jahre, irakische Staatsangehörigkeit
  • 26 Jahre, irakische Staatsangehörigkeit
  • 29 Jahre, türkische Staatsangehörigkeit
  • 19 Jahre, albanische Staatsangehörigkeit
  • 20 Jahre, syrische Staatsangehörigkeit
  • 58 Jahre, polnische Staatsangehörigkeit
  • 25 Jahre, türkische Staatsangehörigkeit

Eine Aussage über die genaue Aufenthaltsdauer der vorgenannten Personen in der Bundesrepublik Deutschland kann nicht mit Gewissheit getroffen werden. Einige der Personen sind zwischenzeitlich mehrfach ausgereist oder wurden bereits abgeschoben. Es müssten alle Akten einzeln gesichtet und die jeweilige Voraufenthaltsdauer errechnet werden. Diese Recherche müsste händisch erfolgen und ist in der Kürze der Zeit, gemessen am erforderlichen Aufwand, nicht verhältnismäßig.

3. An welchem Ort wurden die Betroffenen vor ihren Abschiebungen festgenommen (Zuwanderungsabteilung, Arbeitsplatz, im eigenen Wohnraum, Schule, Deutschkurs etc.)? Nennen Sie bitte die konkrete Anzahl der Personen mit dem entsprechenden Ort der Festnahme aufgeschlüsselt nach Alter und Länge des Aufenthalts in Deutschland für 2023 und 2024.

Im relevanten Zeitraum wurde noch keine Statistik über die konkreten Zugriffsorte geführt. Die Beantwortung dieser Frage wäre daher nicht in einem verhältnismäßigen Verwaltungsaufwand ermittelbar. Die Frage kann daher nicht in der kurzen Frist beantwortet werden. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass neben der Abholung am Wohnort, Arbeitsplatz oder in der Abteilung Zuwanderung auch andere Orte angefahren werden, um die Rückführung zu vollziehen. Diese Verfahrensweise stellt trotz verschiedener Vorbehalte, einen
weniger schweren Eingriff, als beispielsweise die Abschiebungshaft, dar.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0142/2025

Status: Antwort zum 26. Februar 2025 erhalten.