Ein Mädchen in Badeanzug und mit Badekappe steht mit dem Rücken zur Kamera, sie rückt sich gerade ihre Schwimmbrille zurecht. Im Hintergrund sind die Bahnen eines Schwimmbeckens in einer Schwimmhalle zu sehen.

Ermäßigungen für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende für den Sportbereich des Hörnbads

Änderungsantrag zu Drucksache 0157/2024 „Ermäßigungen für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende für den Sportbereich des Hörnbads“

Der Antrag wird wie folgt geändert:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührenordnung für die Kieler Bäder so zu überarbeiten, dass ein reduzierter Eintrittspreis für den Sportbereich auf den Freizeittarif mit Rutsche des Hörnbads für Schüler*innen (ab dem vollendeten 17. Lebensjahr), Auszubildende (ab dem vollendeten 17. Lebensjahr) und Studierende ohne KielPass oder Kiel-Karte eingeführt wird.

Die Ermäßigung soll, analog zur Ermäßigung für Kinder und Jugendliche mit dem KielPass, über die Ausgabe einer Wertkarte mit einem Guthaben in Höhe der Ermäßigung von einem Eintritt je Woche für die Gültigkeitsdauer der Wertkarte erfolgen.

Begründung

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kommen bereits jetzt in den Genuss eines deutlich ermäßigten Eintrittspreises in alle Kieler Bäder. Inhaber*innen des KielPasses erhalten auch bereits weitreichende Ermäßigungen, diese beziehen sich seit dem 1. Januar 2024 aber nicht mehr auf die Kiel-Karte. Daher ist eine weitere Ermäßigung nur für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende ohne KielPass und erst ab dem vollendeten 17. Lebensjahr sinnvoll.

Um auch das Ziel einer gesellschaftlichen Teilnahme zu erreichen, ist es nicht erfolgsversprechend, lediglich eine Ermäßigung für den Sportbereich des Hörnbads zu gewähren. Insbesondere für junge Menschen ist gerade der Freizeitbereich mit Rutsche attraktiv. Wenn nur der Besuch des Sportbereichs subventioniert wird und erschwinglich wird, kann gerade das dazu beitragen, dass der Neid auf und die Distanz zu Freund*innen, die gleich nebenan den Freizeitbereich besuchen eher größer als kleiner wird.

Der freie Besuch des Freizeitbereichs für Kinder und Jugendliche mit KielPass wird bereits jetzt über eine Wertkarte ermöglicht, deren Guthabenhöhe für einen Besuch je Woche über die Dauer der Gültigkeit der Wertkarte berechnet wird. Dieses Verfahren bietet sich grundsätzlich (auch aus Fragen der Gleichbehandlung) für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende ohne KielPass an.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0199/2024

Status: Von der Ratsversammlung am 15. Februar 2024 zur Entscheidung an den Ausschuss für Schule und Sport (14.03.2024) verwiesen, dort zurückgestellt.