Einrichtung weiterer Taubenfütterplätze
Die Verwaltung wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit dem Kieler Tierschutzverein kurzfristig Standorte für bis zu 13 bis Ende des Jahres aber mindestens 5 weiteren (temporären) Taubenfütterplätzen neben den Standorten Friesenbrücke und Germaniahafen zu lokalisieren und entsprechende Ausnahmegenehmigungen vom Fütterungsverbot zu erteilen. Die Betreuung der Taubenfütterplätze soll dabei durch den Kieler Tierschutzverein erfolgen.
Sollte die Koordinierung und Betreuung der Taubenfütterplätze langfristig nicht vollständig durch den Kieler Tierschutzverein gewährleistet werden können, sollen im Nachtragshaushalt Mittel für eine Stelle einer*s Taubenwart*in eingestellt werden.
Begründung
In der Geschäftliche Mitteilung Drs. 1264/2024 „Prüfung von Maßnahmen zur weiteren Kontrolle der Taubenpopulation“ hatte die Verwaltung angegeben, dass es aus ihrer Sicht „keine weiteren Ausnahmen vom allgemeinen Fütterungsverbot i.S.v. legalen Fütterungsplätzen geben [könne].“ Als Grund dafür wurde angegeben: „Diese müssten engmaschig überwacht werden, ob artgerechtes Futter verwendet wird und von der Fütterung keine Reste zurückbleiben, die Ratten anziehen könnten. Der Kieler Tierschutzverein hat hingegen die notwendige Sachkunde und im Rahmen der Ausnahmegenehmigung für den Bereich des Germaniahafens seine Zuverlässigkeit nachgewiesen. Insofern ist diese Ausnahme von generellen Taubenfütterungsverbot in diesem Fall vertretbar.“ Eine Nachfrage beim Kieler Tierschutzverein hat allerdings ergeben, dass dieser durchaus in der Lage wäre, deutlich mehr Taubenfütterplätze zu betreuen und diese auch für dringend erforderlich hält. Nach Auskunft des Tierschutzvereins stünden ad hoc 15 ehrenamtliche Kräfte zur Betreuung weiterer Taubenfütterplätze bereit. Bei einem anvisierten Betreuungsschlüssel von dei Personen je Fütterplatz könnten also 5 weitere Plätze sofort durch den Tierschutzverein betreut werden. Die Gewinnung von weiteren ehrenamtlichen Betreuer*innen wäre bei Bedarf durchaus möglich. Nach Einschätzung des Tierschutzvereins sei auch mit Problemen durch und für Geschäftsleute und Anwohner*innen vor Ort nicht zu rechnen. Die Erfahrungen aus der Coronazeit hätten gezeigt, dass es durch die Fütterplätze nicht zu einem erhöhten Aufkommen von Beschwerden gekommen sei. Im Gegenteil ist zu erwarten, dass durch weitere Fütterplätze direkte Belästigungen durch Tauben in Wohnanlagen und vor Geschäften eher abnehmen, da die Tauben absehbar ihren hauptsächlichen Aufenthaltsort von dort zu den Fütterplätzen verlagern werden.
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für weitere Fütterplätzen ist kurzfristig notwendig, da mit dem Wegfall der Außengastronomie im Winter die Ernährungssituation der Tauben kritisch wird. Das führt nicht nur zu mehr Tierleid, sondern in der Folge auch zu einer Zunahme der Probleme zwischen Menschen und Tauben. Tauben werden sich vermehrt auch über Abfallbehältnisse ernähren und nicht adäquate Nahrung zu sich nehmen, was dann wiederum zu mehr Verdauungsproblemen und Durchfall führen kann.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1403/2024
Status: Entscheidung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 10. Dezember 2024.