Bauarbeiter auf einem Gerüst vor einem im Bau befindlichem Wohngebäude.

Stadt Kiel muss Baugebot an der Hörn erlassen!

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE / Die PARTEI in der Kieler Ratsversammlung, Björn Thoroe, fordert die Stadt auf, endlich die Möglichkeiten des Baugesetzbuchs zu nutzen, um dafür zu sorgen, dass Wohnungen zügig fertiggestellt werden:

„Die Verzögerungen des Baus von Wohnungen an der Hörn sind nicht mehr hinnehmbar. Deshalb muss die Stadt Kiel handeln. Die rechtlichen Möglichkeiten dafür sind gegeben, spätestens seitdem die Stadt Kiel zu einer Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt worden ist. Leider fehlt der Stadtverwaltung jedoch der politische Wille dazu. Sie lässt sich von den Investoren immer wieder vertrösten. Deshalb haben wir für die kommende Ratsversammlung beantragt, dass die Stadt Kiel ein Baugebot nach § 176 Baugesetzbuch verhängen soll. Sollte der Investor dies nicht umsetzen, kann und muss dann die Kieler Wohnungsbaugesellschaft einspringen und die Vorhaben zu Ende führen. Die Kieler Bevölkerung ist auf die geplanten 634 Wohnungen angesichts der dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt dringend angewiesen.“

Auch die Umwandlung von 100 Miet- zu Eigentumswohnungen (€) in feinster Wasserlage kritisiert Thoroe und macht die Stadtführung dafür verantwortlich:

„Diese vorauszusehende Entwicklung hätte durch die Schließung von entsprechenden städtebaulichen Verträgen verhindert werden können. Die Stadtverwaltung muss aufhören, sich von Großinvestoren am Nasenring durch die Manege führen zu lassen!“