Im Hintergrund sind verschiedene Wagen, ein alter Bus und LKW zu sehen. Im Vordergrund hängt an einem Bauzaun ein Transparent mit folgender Aufschrift: "Wohn- und Freiräume statt Investor*innenträume!"

Änderungsantrag: „Wagengruppe Schlagloch“

Änderungsantrag zur Drucksache 0943/2023 „Wagengruppe Schlagloch“

Der Antrag erhält folgende Form:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der Wagengruppe Schlagloch, dieser zum Winterbeginn 2023 auf dem MfG 5-Gelände einen Stellplatz zur temporären und experimentellen Zwischennutzung zuzuweisen. Die Nutzung des Geländes soll bis zum Baubeginn, mindestens jedoch für 5 Jahre, sichergestellt werden.

Das Gelände soll mindestens 1,4 ha betragen und es wird sichergestellt, dass die Wasserver- und entsorgung, die Abfallentsorgung und Stromversorgung vorhanden sind. Eventuell anfallende Erschließungskosten trägt die Stadt. Die laufenden Kosten der Bewohner*innen trägt die Wagengruppe selbst. Mit der Zuweisung des temporären Stellplatzes wird ein Mietzins vereinbart. Meldeadressen werden für alle aktuellen und zukünftigen Bewohner*innen des Wagenplatzes ermöglicht. Sowohl bei dem temporären als auch bei dem zu findenden zukünftigen dauerhaften Stellplatz muss es sich um eine von den normalen Bauvorschriften losgelösten Fläche des experimentellen Wohnens handeln.

Der Wagengruppe wird auf der ihr zugewiesenen Fläche Hausrecht eingeräumt und sie regelt die Nutzung, Ausgestaltung und Abläufe eigenständig.

Spätestens zum Baubeginn muss die Verwaltung, in Absprache mit der Wagengruppe Schlagloch, einen dauerhaft geeigneten Stellplatz gefunden haben.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0971/2023-01

Status: Von der Ratsversammlung am 21. September 2023 abgelehnt. ❌