KiWoG fit machen für 600 Wohnungen je Jahr
Änderungsantrag zum Haushaltsplan-Entwurf 2026.
In den Haushalt werden für die Kieler Wohnungsgesellschaft (KiWoG) im Planjahr 2026 zusätzlich 4 Millionen Euro, im Planjahr 2027 zusätzlich 9 Millionen Euro, im Planjahr 2028 zusätzlich 14 Millionen Euro und ab dem Planjahr 2029 zusätzlich je 19 Millionen Euro eingestellt.
Begründung
Nicht nur laut der Kooperationsvereinbarung von Grünen und SPD ist die Bereitstellung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum eine der drängendsten sozialen Fragen in unserer Stadt. Die Kooperation hat in ihrer Kooperationsvereinbarung folgerichtig angekündigt, deshalb die entsprechenden Anstrengungen deutlich zu verstärken.
Dazu heißt es in der Kooperationsvereinbarung unter anderem:
„Die Kieler Wohnungsgesellschaft (KiWoG) soll eine deutlich aktivere Rolle am Kieler Wohnungsmarkt übernehmen. Die ersten 1.000 Wohnungen soll die KiWoG nicht wie derzeit geplant 2030, sondern deutlich vorher im Bestand haben. In der Wahlperiode werden wir die Grundlage schaffen, dass die KiWoG perspektivisch jährlich 600 Wohnungen ins Eigentum übernimmt oder baut und wollen dieses Ziel noch während der Wahlperiode erreichen. Dafür werden wir schrittweise die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel bereitstellen.“
Bislang sind im Haushaltsplan für die KiWoG unter der Investitionsnummer 5220050005 – Städtische Wohnungsgesellschaft 2026 ff. jährliche Mittel von 1 Mio. Euro vorgesehen. Das reicht nicht einmal im Ansatz aus, um dem Ziel von jährlich 600 Wohnungen perspektivisch näher zu kommen. Für 600 Wohnungen würde die KiWoG nach vorsichtigen Schätzungen und unter Berücksichtigung von möglichen Fördermitteln als absolutes Minimum etwa 20 Millionen Euro benötigen.
Um dem anvisierten Ziel schrittweise näher zu kommen und es tatsächlich perspektivisch zu erreichen ist jährlich die massive Aufstockung der Mittel für die KiWoG nötig, die hier beantragt wird.
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsjahr 2026 sind in der Finanzplanung aus Investitionstätigkeiten zusätzliche Auszahlungen in Höhe von 4 Mio. Euro vorzusehen, diese werden im Haushaltsjahr 2027 auf 9 Mio. Euro, im Haushaltsjahr 2028 auf 14 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2029 auf 19 Mio. Euro gesteigert.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1040/2025
Status: Entscheidung in der Sitzung der Ratsversammlung am 16. Oktober 2024.