Bezahlbare Mieten für Kiel: Mietwucher effektiv bekämpfen und verhindern!
Die Landeshauptstadt Kiel wird zukünftig Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG), allgemein geläufig als Mietwucher bekannt, konsequent verfolgen und ahnden.
Dafür wird die Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit und in Anlehnung an das erfolgreiche Vorgehen der Stadt Frankfurt am Main unter Beteiligung der lokalen Mietervereine und weiterer Anlaufstellen für Mieter*innenberatung ein Musterverfahren zu entwickeln, das auch bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft Anwendung findet. Für die Entwicklung des Musterverfahrens sowie die erfolgreiche Anwendung sind ausreichende personelle und finanzielle Mittel, insbesondere im Hinblick auf mögliche Prozesskosten und -risiken, vorzusehen.
Um eine Absenkung der Miete und entsprechende Rückzahlungen in möglichst vielen Fällen zu ermöglichen, sollen Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren nach § 5 WiStG auf der Website und über die Aushänge der Stadt veröffentlicht werden. Zusätzlich soll eine breite Informations- und Werbekampagne über das neue Engagement zur Verfolgung von Mietwucher aufklären.
Begründung
Für viele Menschen in Kiel bedeuten steigende Mietkosten eine enorme Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenserhaltungskosten kaum oder nicht mehr zu stemmen ist. Angesichts des wachsenden Wohnungsmangels haben Mieter*innen häufig keine andere Wahl, als überteuerte Mieten zu zahlen. Viele Mieten liegen dabei weit über den erlaubten Grenzen des Mietspiegels. Das spaltet unsere Stadt und die Gesellschaft.
Es gibt jedoch bereits ein Instrument gegen überteuerte Mieten, den § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, der Mietwucher als Ordnungswidrigkeit einstuft, wenn die verlangte Miete mehr als 20 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aktuell gibt es eine Stadt in Deutschland, Frankfurt am Main, die diesen erfolgreich anwendet. Mit mehr als 1.000 verfolgten Fällen und Rückzahlungen von insgesamt 330.000 Euro allein im Zeitraum von 2020 bis September 2024 hat sich das Instrument dort bewährt.
Diesem Beispiel muss Kiel folgen und Personalstellen in der Verwaltung schaffen, die Mietwucher konsequent verfolgen und ahnden. Nach einem eingeübten Verfahren können gütliche Einigungen erreicht, sowie Bußgelder eingetrieben und überhöhte Mieten an die Betroffenen – dies kann auch die öffentliche Hand sein – zurückgezahlt werden. Im besten Fall finanzieren sich die Personalstellen so indirekt selbst. Die Verfolgung durch die Stadt hat auch den Vorteil, dass Mieter*innen nicht persönlich auf zivilrechtlichem Wege in eine ungleiche Konfrontation mit ihrem*ihrer Vermieter*in gehen müssen, um an ihr Recht zu kommen. Kiel sollte daher die Möglichkeiten des § 5 WiStG mit vollem Engagement nutzen.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0871/2025-7
Status: Entscheidung in der Sitzung der Ratsversammlung am 18. September 2025.