Ein Portrait von Patrice Lumumba.
Foto von Patrice Lumumba (1960): Harry Pot/Nationaal Archief

Keine rassistischen Getränkebezeichnungen auf Kieler Weihnachtsmärkten

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel weist im Zuge der Standvergabe zukünftig Standbetreiber*innen auf Kieler Weihnachtsmärkten und ähnlichen Veranstaltungen darauf hin, dass Produktbezeichnungen mit rassistischen Konnotationen wie z.B. die Bezeichnung „Lumumba“ für heißen Kakao mit Rum, nicht erwünscht sind.

Ggf. soll den Standbetreiber*innen dabei eine aktuelle Liste mit den konkreten unerwünschten Bezeichnungen zur Verfügung gestellt werden.

Standbetreiber*innen, die sich an diese Vorgabe nicht halten, werden bei der entsprechenden Standvergabe im Folgejahr nicht berücksichtigt.

Begründung

Im vergangenen Jahr wurde auf den Kieler Weihnachtsmärkten an verschiedenen Stellen Kakao mit Rum unter der Bezeichnung „Lumumba“ angeboten. Auch wenn die Herkunft dieser Bezeichnung nicht mit letzter Sicherheit geklärt ist, hat sie eine deutliche rassistische Konnotation: Patrice Lumumba wurde 1960 zum ersten Premierminister des unabhängigen Kongo gewählt, nachdem er zuvor ab 1958 maßgeblich daran beteiligt war, das Land friedlich aus der belgischen Kolonialherrschaft in die Unabhängigkeit zu führen. Im Zuge der Kongokrise wurde Lumumba auf Betreiben der USA und Belgiens im September 1960 abgesetzt und im Januar 1961 von einem Erschießungskommando im Beisein belgischer Beamter und Offiziere ermordet. Die Bezeichnung „Lumumba“ für Kakao mit Rum (braunes Getränk mit Schuss) kam Anfang der sechziger Jahre auf. Ein Bezug zu Patrice Lumumba liegt daher nahe und diese Verbindung wurde auch immer wieder bewusst gezogen.

Eine solche rassistische Getränkebezeichnung ist auf Kieler Weihnachtsmärkten und anderen Veranstaltungen absolut unangebracht. Dies gilt selbstverständlich auch für mögliche andere rassistische oder in anderer Form diskriminierenden Produktbezeichnungen.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0120/2024

Status: Von der Ratsversammlung am 15. Februar 2024 zur Entscheidung an den Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung (12.03.2024) verwiesen, dort abgelehnt. ❌

Jedoch wurde dort ein abgeschwächter Alternativ-Antrag (Drs. 0334/2024) zum Thema beschlossen.