Kampagnen zum Verzicht auf Böller
Alternativantrag zu Drucksache 1318/2024 „Kampagne zum Verzicht auf Böller“
Die Verwaltung wird gebeten, sich organisatorisch so aufzustellen, dass die Gebiete in Kiel, in denen Feuerwerk ohnehin untersagt ist, über den Jahreswechsel 2024/2025 möglichst engmaschig kontrolliert werden können.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten örtliche „Böllerverbote“ im Kieler Stadtgebiet ausgesprochen werden können und an welchen Orten diese Verbote sinnvoll wären. Die Durchsetzbarkeit der Böllerverbote soll Bestandteil der Prüfung sein.
Begründung
Die Ablehnung in der Bevölkerung gegenüber dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht nimmt von Jahr zu Jahr zu. Diese Entwicklung müssen Verwaltung und Politik aufgreifen und widerspiegeln.
Pyrotechnische Silvester-Böller gefährden durch ihre Explosivwirkung die Gesundheit von Mensch und Tier, bergen eine unmittelbare Verletzungsgefahr und verursachen beim Abbrennen klimaschädliche Emissionen. Ein Silvesterabend ohne Böller bietet die Chance, das Jahresende verträglicher für Mensch, Tier und Umwelt zu feiern.
Örtliche Böllerverbote könnten in den folgenden, beispielhaft aufgezählten Bereichen eine direkte Entlastung bringen und Gefährdungspotenziale reduzieren:
- Bahnhofsumfeld mit Bahnhofsplatz
- Platz der Kieler Matrosen
- Raiffeisenstraße und Sophienblatt von Ringstraße bis Herzog-Friedrich-Straße
- Kiellinie und seeseitig angrenzende Flächen (Sporthäfen, Brücken und Anlegestellen) vom Beginn an der Seeburg bis kurz hinter dem Seebad Düsternbrook
- Vinetaplatz
- Kurt-Schumacher-Platz
- Blücherplatz
- Andreas-Hofer-Platz
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1368/2024
Status: Entscheidung in der Sitzung der Ratsversammlung am 21. November 2024.