Räumlich von der Fahrbahn getrennte Radwege an stark befahrenen Straßen
Es soll auf allen Straßen, die eine Breite von 6.50 m je Richtung haben, eine Fahrspur je Richtung in einen Fahrradweg umgewidmet werden.
Das gute Leben für alle!
Es soll auf allen Straßen, die eine Breite von 6.50 m je Richtung haben, eine Fahrspur je Richtung in einen Fahrradweg umgewidmet werden.
Die Eigentümer*innen der Grundstücke im Bereich der Bebauungspläne Nr. 814 und Nr. 841 sind gemäß § 176 Baugesetzbuch zu verpflichten, die geplanten Wohnungsbebauungen bis spätestens zum Ende des Jahres 2026 umzusetzen.
Die vorgeschlagene Neufassung der Gebührensatzung ergänzt die bisherige Gebührensatzung um kostenlosen Eintritt für Kinder & Jugendliche mit Kiel-Pass.
Es werden zusätzlich weitere 15.000 Euro eingestellt, um den kostenfreien Eintritt für Inhaber*innen von Kiel-Karte unter 18 Jahren in den Kieler Bädern bis zum Ende des Jahres weiter zu finanzieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der Wagengruppe Schlagloch, dieser zum Winterbeginn 2023 auf dem MfG 5-Gelände einen Stellplatz zur temporären und experimentellen Zwischennutzung zuzuweisen.
Dem AWO-Fanprojekt und der organisierten Fanszene von Holstein Kiel soll das Recht eingeräumt werden, an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilzunehmen.
In Absprache mit der KVG wird geprüft, inwieweit die Taktung der Linie 6 zu Fahrzeiten mit erhöhtem Fahrgastaufkommen gesteigert werden kann oder/und ob bei erhöhtem Fahrgastaufkommen – ähnlich wie bei der Linie 81 – zwei Busse gleichzeitig fahren könnten.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den schleswig-holsteinischen Städten im Bündnis „Sicherer Hafen“ eine gemeinsame Stellungnahme zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bei der Bundesregierung abzugeben und deutlich zu machen, dass die geplante Reform abgelehnt wird.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie und an welchen Kieler Schulen Fahrradreparaturstationen nach dem Vorbild der Mensen der Uni Kiel eingerichtet und betrieben werden können. Dabei soll vorausgesetzt werden, dass die Schulen die Betreuung und Pflege der Reparaturstationen unter Beteiligung der Schüler*innen selbst übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in dem laut Beschluss der Ratsversammlung vom 19. Januar 2023 zu entwickelnden Entwurf eines Gesellschaftsvertrages für eine Stadiongesellschaft zur Ertüchtigung des Holstein-Stadions, die Einbindung der Interessengemeinschaft Holstein-Stadion in die Entscheidungsgremien dieser Stadiongesellschaft vorzusehen.