Ein Mädchen in Badeanzug und mit Badekappe steht mit dem Rücken zur Kamera, sie rückt sich gerade ihre Schwimmbrille zurecht. Im Hintergrund sind die Bahnen eines Schwimmbeckens in einer Schwimmhalle zu sehen.

Änderung der Gebührensatzung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel

Zugestimmt wird der Neufassung der Gebührensatzung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel gemäß Anlage 1.

Begründung

Die vorgeschlagene Neufassung der Gebührensatzung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel ergänzt die bisherige Gebührensatzung in Teil A und in Teil B um den Zusatz „KielPass-lnhaber*innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten 100 % Ermäßigung ausschließlich auf die Sporttarife.“ bzw. „KielPass-lnhaber*innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten 100 % Ermäßigung ausschließlich auf die Freizeittarife.“

Damit wird der Beschluss der Ratsversammlung zum Antrag „Schwimmbäder kostenlos für Kinder mit Kiel-Karte“ (Drucksache 1029/2022) vom 15. Dezember 2022 umgesetzt. Durch die Bindung der Ermäßigung an den sowohl mit Foto ausgestatteten als auch klar erkennbar für einen bestimmten Gültigkeitszeitraum ausgestellten KielPass statt an die Kiel-Karte wird gleichzeitig die Problematik der missbräuchlichen Nutzung der Kiel-Karte von Unberechtigten zur Erlangung eines kostenfreien Zugangs gelöst.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1040/2023-01

Status: Von der Ratsversammlung am 16. November 2023 abgelehnt. ❌