Im Hintergrund der Kieler Funkturm, im Vordergrund ein Baukran.

Alternativantrag: Quotenregelung für geförderten Wohnungsbau

Änderungsantrag zu Drucksache 1401/2025 „Quotenregelung für geförderten Wohnungsbau“

Lehnt das Land SH aufgrund mangelnder Fördermittel einen Antrag auf soziale Wohnraumförderung ab, so verpflichtet die Stadt Kiel Vorhabenträger*innen im Rahmen städtebaulicher Verträge dazu, den Antrag auf Wohnraumförderung noch ein weiteres Mal zu stellen.

Wird der Förderantrag abermals aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Fördermitteln durch das Land SH abgelehnt, wird für die Kieler Wohnungsgesellschaft (KiWoG) ein Kaufrecht für einen 30%-Anteil der Wohnungen vereinbart. Sollte ein Erwerb durch die KiWoG nicht zustande kommen, bleibt die Verpflichtung Wohnungen zu schaffen, die den Regeln der sozialen Wohnraumförderung entsprechen, bestehen.

Die Stadt Kiel fordert das Land und den Bund auf, die soziale Wohnraumförderung massiv aufzustocken und öffentliche Wohnungsbaugesellschaften zu fördern.

Begründung

Der Anteil der Wohnungen, die den Regeln der sozialen Wohnraumförderung unterliegen, schrumpft in Kiel deutlich. Alleine in diesem Jahr fallen 762 Wohnungen aus der Sozialbindung heraus. Eine Abkehr von einer 30%-Quote im Neubau wird dafür sorgen, dass der Kieler Wohnungsmarkt noch mehr aus dem Gleichgewicht gerät.

Alternativ soll die Kieler Wohnungsgesellschaft die Wohnungen erwerben. Die KiWoG kann im Gegensatz zu privaten Firmen, kostendeckende Mieten anbieten und muss keine Rendite erzielen. Um die kalkulatorischen Mieten zu senken, sind bei der KiWoG auch größere Abschreibungszeiträume möglich, als bei privaten Anbietern.

Sozialen Wohnungsbau ersatzlos zu streichen, ist für den Wohnungsmarkt in Kiel keine Alternative.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0033/2026

Status: Durch die Ratsversammlung am 15. Januar 2026 vertagt.