Einführung einer „Kreuzfahrtsteuer“
Änderungsantrag zum Haushaltsplan-Entwurf 2026.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Einführung einer „Kreuzfahrtsteuer“ nach dem Vorbild von Städten wie Barcelona, Venedig, Amsterdam u.a. zu prüfen. Sollten keine zwingenden rechtlichen Gründe dagegen sprechen, soll der Selbstverwaltung im ersten Quartal 2026 eine Vorlage zur Einführung einer solchen Steuer in Höhe von 10 Euro je Passagier*in auf Kreuzfahrtschiffen ab dem zweiten Halbjahr 2026 zur Abstimmung vorgelegt werden.
Begründung
Kreuzfahrttourismus ist eine der umwelt- und klimaschädlichsten Formen des Tourismus. Schifffahrt hat zahlreiche negative Einflüsse auf die marine Umwelt.
Schiffe verfrachten verschiedene Meeresorganismen in ihrem Ballastwasser und am Rumpf in neue Gegenden, wo sie als invasive Spezies das lokale Ökosystem schädigen können. Schiffe produzieren Tieffrequenztöne von 10Hz bis 1 kHz, die über enorme Distanzen hörbar sind und den am weitesten verbreiteten Lärm im Meer darstellen. Der Schiffslärm generiert unter Wasser einen stets präsenten akustischen „Nebel“, der natürliche Geräusche und Laute übertönt und so die Migrationsrouten von Meeressäugern stört, zu Kollisionen von Walen mit Schiffen führt und ihre Kommunikations- sowie Orientierungsfähigkeit einschränkt. Die überwiegende Mehrheit der Schiffe wird mit dem „dreckigsten aller Kraftstoffe“, Schweröl, betankt. Das sorgt für eine gefährliche Abgasbelastung und ist pures Gift für die Natur. Die Nebenstoffe, die bei der für den Antrieb nötigen Erhitzung des Schweröls entstehen, werden als hochgiftiger Ölschwamm immer noch oft direkt vom Schiff einfach ins Meer gepumpt. Gerade in der Passagierschifffahrt wird viel Essen weggeworfen, häufig einfach direkt ins Meer, wo sich organische Abfälle zwar leicht zersetzen, aber dabei das Ökosystem komplett durcheinanderbringen.
Kreuzfahrten wären ein problemlos verzichtbarer Teil der kommerziellen Schifffahrt und tragen deshalb komplett unnötig auf vielfältige Weise zur Belastung der Umwelt und der Meere bei.
Es ist daher folgerichtig, zumindest einen kleinen Betrag je Kreuzfahrttourist*in als Steuer zu verlangen, die dann z.B. für die Finanzierung von Projekten im Rahmen der Meeresschutzstadt Kiel oder für die Finanzierung sonstiger Maßnahmen des Küsten-, Umwelt- und Klimaschutzes beitragen könnte.
Ein Betrag von 10 Euro würde angesichts der enormen Kosten einer Kreuzfahrt für Tourist*innen zudem kaum ins Gewicht fallen, aber bei einer Zahl von über einer Million Kreuzfahrtourist*innen für die Landeshauptstadt Kiel trotzdem beachtliche Einnahmen bedeuten, die angesichts der Haushaltslage dringend benötigt würden.
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsjahr 2026 könnten zusätzliche Erträge in Höhe von 5 Mio. Euro, in den Folgejahren 2027 bis 2029 zusätzliche Erträge in Höhe von jährlich 10 Mio. Euro realisiert werden.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1041/2025
Status: Entscheidung in der Sitzung der Ratsversammlung am 16. Oktober 2025.