Zwei Pässe (von welchem Land, ist nicht zu erkennen), darüber ein Stempel.

Aufenthaltsrechliche Anträge

1. Wie viele Anträge auf eine Ausbildungsduldung oder auf eine Ausbildungsaufenthaltserlaubnis sind 2023, 2024 und 2025 gestellt worden, wie viele sind positiv beschieden worden und wie viele wurden mehr als 3 Monate, mehr als 6 Monate, mehr als 9 Monate und länger als ein Jahr bearbeitet, bevor sie entschieden worden sind?

Anträge auf Ausbildungsduldungen sowie Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Berufsausbildung werden bislang nicht gesondert statistisch erfasst. Daher liegen der Zuwanderungsabteilung der Landeshauptstadt Kiel keine auswertbaren Daten zu Anzahl, Entscheidungsquote oder Bearbeitungsdauer entsprechender Anträge in den Jahren 2023, 2024 und 2025 vor.

2. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis wurden jeweils in den einzelnen Jahren 2023, 2024 und 2025 von jeweils wie vielen gestatteten und geduldeten Antragsteller*innen gestellt, wie viele Anträge davon abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt danach inwiefern die Ablehnung durch die Agentur für Arbeit oder durch die Ausländerbehörde begründet wurde) und wie viele dieser Anträge wurden mehr als 3 Monate, mehr als 6 Monate, mehr als 9 Monate und länger als ein Jahr bearbeitet, bevor sie entschieden wurden?

Auch diese Daten werden nicht statistisch erfasst. Insofern kann auch hier keine Angabe über die Zahl der eingegangenen Anträge sowie die Bearbeitungsdauer gemacht werden.

3. Welche Ablehnungsgründe gab es für die Anträge aus den Fragen eins und zwei?

Unter Bezugnahme auf die Antworten zu den Fragen eins und zwei lassen sich die Gründe für die Ablehnung der tatsächlich im genannte Zeitraum gestellten Anträge nicht benennen, da entsprechende statistische Auswertungen nicht vorliegen.

Grundsätzlich sind Ablehnungen auf eine Vielzahl von möglichen Gründen zurückzuführen. Es fallen beispielsweise das Fehlen eines erforderlichen Visumsverfahrens, das Fehlen oder ein ungültiger Nationalpass, eine nicht geklärte Identität, aber auch die Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftslandes, fehlende Mitwirkung der antragstellenden Person und das fehlende Vorliegen einer qualifizierten Berufsausbildung darunter.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0734/2025-01

Status: Antwort zum 18. September 2025 erhalten.