Veränderung der Mietsenkungsverfahren
Der Antrag wird wie folgt ergänzt [fett hervorgehoben]:
„Dem Vorschlag der Verwaltung, die zum 01.01.23 durchzuführenden Mietsenkungsverfahren (Karenzzeitregelungen) gemäß § 35 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) unter Berücksichtigung sozialer, insbesondere altersbedingter Aspekte durchzuführen, wird zugestimmt.
Dabei soll darauf verzichtet werden, Mietsenkungsverfahren gegen Haushalte einzuleiten, die unter einer Bagatellgrenze von monatlich 100 € bzw. ab drei Personen von monatlich 50 € je Haushaltsmitglied liegen, solange die Verwaltung nicht in der Lage ist, zumutbare Wohnungen innerhalb der zulässigen Miethöhe im Bestand der Kieler Wohnungsgesellschaft als Ersatzwohnungen anzubieten.
Das Jobcenter wird gebeten, sich dieser Vorgehensweise bei seinen Regelungen nach § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II) anzupassen.“
Begründung
Erfolgt mündlich [in der Ratsversammlung am 21.03.2024]
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0367/2024
Status: In der Ratsversammlung am 21. März 2024 abgelehnt. ❌