Eine junge Person mit Sonnenbrille sitzt auf der Schulter einer anderen Person und überblickt eine Menschenmenge. Im Vordergrund macht jemand ein Foto mit einem Smartphone.

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor legalen Drogen auf öffentlichen Veranstaltungen

Die Verwaltung wird aufgefordert, der Selbstverwaltung bis zur Sommerpause 2025 ein Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Kontakt mit den legalen Drogen Alkohol, Tabak und Cannabis und mit deren Konsum.

Dabei können beispielsweise Maßnahmen wie ein generelles Verbot des Konsums dieser Drogen auf öffentlichen Veranstaltungen, ein Konsum ausschließlich in bestimmten abgegrenzten und für Kinder und Jugendliche nicht zugänglichen Bereichen, ein zeitbegrenzter Konsum (z.B. erst nach 22 Uhr) o.ä. eine Rolle spielen.

Begründung

Der Konsum auch von legalen Drogen birgt erhebliche Risiken. Alkohol beispielsweise, die legale Droge mit sowohl der größten gesellschaftlichen Relevanz als auch dem mit Abstand größten gesellschaftlichen Schaden, hat nicht nur ein enormes Suchtpotential (nach Angaben der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz vergleichbar mit dem von Heroin), sondern schädigt den menschlichen Körper auch im Erwachsenenalter bereits ab dem ersten Schluck. Alkohol schädigt jedes einzelne Organ im menschlichen Körper, ist an der Entstehung von über 200 Krankheiten beteiligt und ist krebserregend. Die Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F 10)“ lag bei den Männern auf dem zweiten Platz der Hauptdiagnosen für 2022. Für das Jahr 2016 bezeichnete eine Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Alkoholkonsum weltweit als einer von sieben führenden Risikofaktoren für Mortalität. Unter den 15- bis 49-jährigen Menschen wurde Alkoholkonsum weltweit als führender Risikofaktor bewertet. In Deutschland starben 2016 mindestens 19.000 Frauen und 43.000 Männer an einer ausschließlich auf Alkohol zurückzuführenden Todesursache. Das waren 4 % aller Todesfälle unter Frauen und 9,9 % aller Todesfälle unter Männern. 2018 waren schätzungsweise 4,5 % der männlichen Bevölkerung und 3,1 % der Gesamtbevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren alkoholabhängig. Bei 9 Millionen Deutschen lag ein problematischer Alkoholkonsum vor. Bei über 5 % aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden spielt Alkohol eine Rolle, nachts sogar bei über 30 % der Unfälle. Im Jahr 2017 haben 10,9 % aller Tatverdächtigen ihre Tat unter Alkoholeinfluss begangen. Bei den Gewalttaten lag der Anteil sogar bei 26,8 %.

Bei Kindern und Jugendlichen, die sich noch in der geistigen und körperlichen Entwicklung befinden, steigen die Risiken des Konsums von legalen Drogen noch einmal deutlich an gegenüber erwachsenen Konsument*innen. Während risikoarme Konsummuster in der Jugendphase erlernt werden können, sind es genauso die riskanten Verhaltensweisen während dieser Lebensphase, die spätere Konsummuster prägen und damit höhere Schäden für den Einzelnen wie für die Gesellschaft verursachen.

Auch der Konsum von legalen Drogen in einem späteren Lebensalter wird durch das gesellschaftliche Umfeld und Vorbild mitbestimmt. Der Konsum von Tabak wird schon seit längerer Zeit im öffentlichen Raum, zumindest in Innenbereichen, reglementiert. Der Konsum von Cannabis wird schon seit seiner Legalisierung im öffentlichen Raum auch in Außenbereichen sehr stark reglementiert und ist derzeit auch bei öffentlichen Veranstaltungen wie den Weihnachtsmärkten komplett untersagt. Der Konsum von Alkohol wird derzeit im öffentlichen Raum praktisch überhaupt nicht reglementiert. Gerade im Falle von Alkohol ist aber ein verantwortungsbewusster Konsum auch durch Erwachsene in sehr vielen Fällen nicht gegeben. Für viele Besucher von öffentlichen Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten oder der Kieler Woche steht der exzessive Konsum von Alkohol bei solchen Veranstaltungen sogar im Vordergrund oder der Besuch findet explizit ausschließlich zum Zweck des gemeinschaftlichen exzessiven Alkoholkonsums statt. Kinder und Jugendlichen sollten solchen Vorbildern gerade auf Veranstaltungen, die im Allgemeinen als „familienfreundlich“ gelten keinesfalls ausgesetzt werden.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1366/2024

Status: Entscheidung in der Sitzung der Ratsversammlung am 12. Dezember 2024.