Zu sehen sind das Kieler Rathaus mit dem markanten Rathausturm und das Kieler Opernhaus. Auf einer Mauer vor dem Rathausplatz ist der Schriftzug "Revolutionsstadt" aufgesprüht.

Altersteilzeit wieder ermöglichen

  1. Die unter den Nummern 2. bis 4. des Antrages „Altersteilzeit für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel“ vom 20.09.2012 (Drucksachen-Nummer 0390/2012) gefassten Beschlüsse werden aufgehoben.
  2. Altersteilzeit wird mit tariflich Beschäftigten künftig im Rahmen der tarifvertraglichen Bestimmungen vereinbart.
  3. Altersteilzeit wird mit Beamt*innen künftig im Rahmen der Regelungen des Landesbeamtengesetzes Schleswig-Holstein (LBG) gefasst.

Begründung

Aufgrund der im Rahmen des Antrages „Altersteilzeit für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel“ im September 2012 durch die Ratsversammlung gefassten Beschlüsse und den Wegfall des tariflich Beschäftigten noch für die Beamt*innen der Landeshauptstadt Kiel derzeit die Möglichkeit, außer in besonderen, vom Oberbürgermeister im Einzelfall zugelassenen Ausnahmen, regulär in Altersteilzeit zu gehen.

Es ist verständlich, dass angesichts der aktuellen Personallage und der Schwierigkeiten, neues Personal für den städtischen Dienst zu gewinnen, versucht wird, die vorhandenen Beschäftigten möglichst lange im Beschäftigungsverhältnis zu halten.

Das ist aber gleichzeitig eine kurzsichtige und nicht sehr nachhaltige Personalpolitik. Gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung muss die Landeshauptstadt Kiel sich bemühen, möglichst attraktive Beschäftigungsverhältnisse zu bieten. Und dazu gehört auch die Möglichkeit, verlässlich die im Rahmen von Tarifvertrag und Landesbeamtengesetz vorhandenen Regelungen zur Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Das trifft um so mehr zu, als nur ein sehr kleiner Teil der derzeit bei der Landeshauptstadt Kiel beschäftigten Menschen tatsächlich Altersteilzeit in Anspruch nehmen könnte und würde.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0299/2024

Status: Von der Ratsversammlung am 21. März 2024 zur Entscheidung an den Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung (15.05.2024) verwiesen.