Zu sehen ist die hell erleuchtete Innenstadt von Schwerin bei Nacht. Im Zentrum des Fotos ist der angestrahlte Schweriner Dom, welcher sich auch auf einer Wasserfläche am unteren Bildrand spiegelt.

Abschiebungen aus Kirchenasyl

Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Kiel hat kurz vor Weihnachten ein Amtshilfeersuchen an das Land Mecklenburg-Vorpommern gestellt, um zwei Menschen afghanischer Herkunft abschieben zu lassen. Die beiden betroffenen Personen befanden sich zusammen mit anderen Familienmitgliedern im Kirchenasyl. Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

War der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Kiel bekannt, dass sich die Familie im Kirchenasyl befand, als das Amtshilfeersuchen zum Zwecke der Abschiebungen gestellt worden ist?

Antwort:

Nach Aktenlage wurde das zwischen Bundesinnenministerium bzw. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Kirchen vereinbarte Verfahren zum Kirchenasyl vor dem Amtshilfeersuchen der Landeshauptstadt Kiel durchgeführt.

Das sogenannte Dossier der Kirche wurde am 01. Dezember 2023 beim BAMF gestellt und am 13. Dezember 2023 vom BAMF abgelehnt. Die Familie ist daraufhin am 15. Dezember 2023 nach Schwerin gereist, hier hat die Kirche gegenüber den Behörden ein Kirchenasyl erklärt. Das zuständige BAMF hat dazu festgestellt, dass „nach einer bereits erfolgten Dossierprüfung keine weitere Prüfung im Rahmen des Kirchenasylverfahrens durchgeführt wird. Ein abschließendes Schreiben des Bundesamtes an die Kirchenvertretung ist bereits ergangen.“

Entsprechend hat das BAMF mit gleichem Schreiben die Landeshauptstadt Kiel zur Überstellung der beiden volljährigen Familienmitglieder aufgefordert. Zu beachten ist, dass Ausländerbehörden in den sog. Dublin-Verfahren im Falle einer Abschiebungsanordnung neben dem BAMF keine eigene aufenthaltsrechtliche Entscheidungskompetenz haben. Sie vollziehen lediglich die Abschiebungsanordnung des BAMF und nehmen die Überstellung als Realakt vor.

Existiert in der Kieler Ausländerbehörde ein übliches Verfahren, eine Dienstanweisung o.ä., wie mit ausreisepflichtigen Menschen umgegangen werden soll, die sich im Kirchenasyl befinden? Wenn ja, welches? Wenn nein, wird sich dies in Zukunft in welcher Form ändern?

Antwort:

Ja. Die Bearbeitung erfolgt entsprechend der Vereinbarungen zwischen Bund und Kirchen und in enger Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden.

Wie wird die Landeshauptstadt Kiel nun im konkreten Fall weiter verfahren?

Antwort:

Aktuell erfolgen weitere Abstimmungen, insbesondere zur Bewertung des Kirchenasyls, mit der Fachaufsicht im zuständigen Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0022/2024

Status: Antwort zum 18. Januar 2024 erhalten.