Räumlichkeiten der Landeshauptstadt: Kein Ort für Neonazis
Die Verwaltung wird gebeten, der Selbstverwaltung bis zum Ende des Jahres einen Entwurf für eine Benutzungsordnung für Räume in allen Gebäuden in städtischem Besitz oder städtischer Verwaltung vorzulegen, die es ermöglicht, die Überlassung von Räumen an rechtsextreme oder demokratiefeindliche Organisationen und für rechtsextremistische oder demokratiefeindliche Veranstaltungen rechtssicher zu verweigern.
Außerdem soll die Nutzung von städtischen Räumen auch für Parteien in einem Zeitraum von drei Monaten vor Wahlen nicht mehr möglich sein.
Schon bestehenden Benutzungsordnungen sollen dabei entweder von einer umfassenden Benutzungsordnung abgelöst, oder aber ebenfalls entsprechend angepasst werden.
Begründung
Demokratiefeindliche und rechtsextreme Tendenzen greifen in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren wieder vermehrt um sich und entsprechende Organisationen verschaffen sich im öffentlichen Raum immer lauter Gehör. Dem muss eine Wehrhafte Demokratie mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenwirken. Dazu gehört auch, dass demokratiefeindlichen und rechtsextremen Stimmen die Räume in öffentlichen Gebäuden nicht mehr einfach so überlassen werden. Es ist gut und richtig, dass die Landeshauptstadt Kiel bereits 2012 die Schilderkampagne „Kein Ort für Neonazis – Kiel gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ gestartet hat, spätestens jetzt ist es aber an der Zeit, das, was diese Schilder versprechen, auch endlich umzusetzen.
Demokratiefeindliche und rechtsextreme Organisationen wie die AfD aber tatsächlich von der Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten auszuschließen, ist ohne eine entsprechende eindeutige rechtliche Grundlage kaum möglich und führt, wie Beispiele aus anderen Städten zeigen, höchsten zu teuren und oft letztendlich vergeblichen juristischen Auseinandersetzungen. Deshalb ist es dringend geboten für die öffentlichen Räumlichkeiten der Landeshauptstadt Kiel z.B. in den Rathäusern endlich eine entsprechende Benutzungsordnung zu erlassen. Die schon bestehenden Benutzungsordnungen für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schul- und Sportstätten sowie das Bürgerhaus Mettenhof müssen dabei entweder von einer neuen Ordnung, die auch diese Einrichtungen mit umfasst abgelöste werden oder aber ebenfalls entsprechend angepasst werden.
In diesem Zuge ist es sinnvoll, auch politische Parteien in einem Zeitraum von einem halben Jahr von der Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten auszunehmen. Es ist nicht einsehbar, warum die Stadt ihre Räumlichkeiten politischen Parteien kostenfrei für Wahlkampf- bzw. „Informationsveranstaltungen mit Kandidierenden“ zur Verfügung stellen soll. Bereits die zurückliegenden Wochen haben gezeigt, dass hier ein Zeitraum von sechs Wochen vor einer Wahl nicht ausreichend ist. Zumindest in einem Vierteljahreszeitraum sollte der Mißbrauch der Räumlichkeiten von Kieler Schulen für (als Informationsveranstaltung, Expert*innengespräche o.ä. getarnte) Wahlkampfveranstaltungen unterbunden werden.
Status: Entscheidung in der Sitzung der Ratsversammlung am 18. September 2025.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0855/2025