Kinder stehen um einen Tisch herum und bereiten Essen zu. Auf dem Tisch stehen verschiedene Kräuter, ein Kind hat ein kleines Küchenmesser in der Hand, ein anderes schält eine Möhre.

Änderungsantrag: Erhöhung der Elternbeiträge für Verpflegungskosten in KiTas

Änderungsantrag zur Drucksache 0577/2025 „Erhöhung der Elternbeiträge für Verpflegungskosten in Kindertageseinrichtungen und geförderter Kindertagespflege“

Der Antrag erhält folgende Form [Änderungen fett bzw. durchgestrichen]:

  1. Der Elternbeitrag für Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wird ab dem 01.01.2026 um 15,00 € auf 55,00 € um 5,00 € auf 45,00 € pro Kind/Monat erhöht.
  2. Es wird eine jährliche Steigerung des Elternbeitrages, immer zum 01.01. eines Jahres in Höhe von 2,00 € pro Kind/Monat für den 01.01.2027 und den 01.01.2028 festgelegt. Erstmalig zum 01.01.2027.

Die Verwaltung wird gebeten, der Selbstverwaltung bis zu den Beratungen zum Haushaltsplan 2026 Vorschläge für eine Anpassung der Sozialstaffel zum Ausgleich der gestiegenen Elternbeiträge für Familien mit geringem Einkommen vorzulegen. Die Sozialstaffel wird zusätzlich regelmäßig evaluiert und angepasst.

Begründung

Der Antrag der Stadt sieht eine ad hoc Erhöhung um 40% vor, dies ist eine nicht tragbare Mehrbelastung für Familien. Ganz besonders hart trifft das Familien mit mehreren Kindern und Familien mit geringem Einkommen. Deshalb ist eine erste moderate Erhöhung um 5,00 € und eine schrittweise Anhebung auf 55,00 € in den beiden Folgejahren wäre deutlich leichter verkraftbar, würde die Planbarkeit der privaten Haushaltsausgaben der Familien deutlich vereinfachen und trotzdem gleichzeitig, kontinuierliche Mehreinnahmen von über 400.000 € für die Stadt bedeuten. Eine Erhöhung um 5,00 € entspräche außerdem der Erhöhung des Kindergelds um 5,00 €.

Eine auf die nachfolgenden zwei Jahre beschränkte Steigerung um jeweils weitere 5,00 € würde Familien eine klare Planung der auf sie zukommende Gesamtbelastung bedeuten und auch die psychische Belastung der Familien verringern. Gleichzeitig kann die Stadt auf diese Weise mit festen Mehreinnahmen planen.

Etwa 30 % der Kitaeltern erhalten aufgrund geringer Einkünfte schon jetzt durch die Sozialstaffel eine Beitragsermäßigung auf die Kitagebühr. Die Verpflegungskosten sind durch diese Familien aber trotzdem zu 100 % zu tragen. Für diese Familien bedeutet jede Erhöhung eine unzumutbare Mehrbelastung. Für weitere Familien, die bislang noch nicht unter die Sozialstaffel gefallen sind, werden durch die Anhebungen der Elternbeiträge für die Kita-Verpflegung die Gesamtkosten der Kinderbetreuung in einen Bereich kommen, den sie nicht mehr alleine bewältigen können. Deshalb muss eine entsprechende Anpassung der Sozialstaffel angestrebt werden.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Interfraktioneller Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI und der SSW-Ratsfraktion – 0785/2025-01

Status: Entscheidung in der Sitzung der Ratsversammlung am 17. Juli 2025.