Große Anfrage: Kosten und Verlässlichkeit der Kindertagespflegeeinrichtungen in Kiel
Vorbemerkung [zur Antwort]
Es besteht für die über 160 Kitas in Kiel mit über 600 Gruppen keine gesetzliche Verpflichtung außerordentliche Schließtage an das Jugendamt zu melden. Auch in den Finanzierungsvereinbarungen zwischen Jugendamt und Kita-Trägern besteht keine Regelung. Es gibt daher keine valide Datenlage bzgl. der außerordentlichen Schließtage.
Das Jugendamt hat die Kieler Kitas zwar gebeten, außerordentliche Schließungen mitzuteilen, leider stellt sich heraus, dass viele Kitas aufgrund eines hohen Verwaltungsaufwandes dieser Aufforderung nicht oder nur unregelmäßig nachkommen können. Dies ist sicherlich auch dem mit der Schließung von Gruppen einhergehenden Personal- und Fachkräftemangel geschuldet.
Handlungsleitend ist für die Kindertageseinrichtungen bei Personalausfällen die Betreuung aufrechtzuerhalten, unter Beachtung des erforderlichen Betreuungsschlüssels. Die erforderlichen Betreuungseinschränkungen werden entsprechend der personellen Möglichkeiten ausgestaltet: Eingeschränkt werden meist zuerst Früh- und Spätdienste. In Absprachen mit den Eltern und mit Elternvertretungen werden ggfs. verkürzte Betreuungszeiten vereinbart. Die Eltern holen teilweise die Kinder früher ab, nehmen den Frühdienst nicht in Anspruch oder Eltern behalten Kinder zu Hause, wenn dies möglich ist.
Kitas schließen aufgrund von Personalmangel auch ganze Tage: Teilweise schränken sie ihre Öffnungszeiten um ein paar Stunden ein oder die Gruppen werden in der Kapazität reduziert. Die Betreuungszeit endet dann z.B. um 14 Uhr anstatt um 16 Uhr oder eine Krippengruppe betreut anstatt 10 Kindern an einem Tag nur 5 Kinder.
Es liegen keinerlei Daten vor, welche der Schließungen die Eltern erst kurzfristig erreicht haben. Es gibt auch hierzu keine Dokumentationspflichten für die Kindertageseinrichtungen. Insbesondere bei Schließungen aufgrund von Erkrankungen der Fachkräfte ist jedoch davon auszugehen, dass die Mitteilung über Betreuungseinschränkungen die Eltern zwangsläufig erst kurzfristig erreichen könnte.
Das Jugendamt wirkt bei den Kitas daraufhin, dass den Eltern und vor allem den Elternvertretungen das Schließkonzept bekannt ist. Es gibt einige Kitas, die mit einem Ampelsystem arbeiten, damit die Eltern sich möglichst frühzeitig auf eventuelle Schließungen einstellen können. Die dortigen Eltern begrüßen dieses Verfahren.
Es gibt aber auch immer wieder Elternbeschwerden über sehr kurzfristige Ausfälle in Kitas. Den Eltern ist dann oft nicht klar, nach welchem System die Kinder ausgewählt werden, die die Kita besuchen dürfen. Wenn solche Beschwerden die Verwaltung erreichen, wird das Gespräch mit den Kita-Leitungen und -Trägern gesucht. Ziel ist, dass die Kitaleitung das Schließkonzept mit der Elternvertretung abstimmt und allen Eltern der Kita bekannt ist.
1. Wie viele Stunden fielen seit Anfang 2023 pro Kind pro Monat in welcher KiTa und Krippeneinrichtung in Kiel aus? Bitte pro Einrichtung pro Monat aufzählen.
Das Jugendamt verfügt über keine valide Datenlage bzgl. der außerordentlichen Schließtage – siehe Ausführungen in der Vorbemerkung.
2. Wie oft kam es in den Einrichtungen seit Anfang 2023 vor, dass Ausfälle erst weniger als 24 Stunden vorher bekanntgegeben worden sind? Wie oft gab es vorher gar keine Ankündigung?
Das Jugendamt verfügt über keine valide Datenlage bzgl. der Bekanntgabe von Betreuungsausfällen – siehe Ausführungen in der Vorbemerkung.
3. Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Beiträge pro Jahr seit 2013, die wegen ausfallender Betreuungsstunden an die Beitragszahlenden zurück überwiesen worden sind?
Die Erstattung von ausgefallenen Betreuungsstunden aufgrund von Personalmangel erfolgen erst seit dem Kitajahr 2018/2019. Im Jahr 2023 wurden diesbezüglich 1 378 Anträge gestellt und eine Gesamtsumme von rund 26.000,00 € an die Eltern erstattet.
Eine Auswertung für die Jahre 2018/2019 bis 2022 würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen, der derzeit in der Gebührenberechnung nicht zur Verfügung steht und die Bearbeitung von Anträgen erheblich verzögern würde. Daher wird davon abgesehen.
4. Wie hoch sind die tatsächlichen Essensaufwendungen pro Kind in welcher KiTa und Krippeneinrichtung in Kiel, die nach der aktuellen Gesetzeslage als Essensbeiträge erhoben werden müssten? Bitte pro Einrichtung aufzählen.
Diese Summe kann nicht beziffert werden, da sie individuell von den Trägern zukünftig für ihre einzelnen Einrichtungen kalkuliert werden müssen. Diese Aufgabe steht bei der Neuberechnung des Kitaessens für alle Einrichtungen individuell an.
Aktuell werden gem. Gebührensatzung von den Eltern 40,- €/Monat Essensbeitrag gezahlt.
Refinanziert werden den Kitas vom Jugendamt 50,-€/Kind/Monat. Dies stellt den Aufwand rein für die Nahrungsmittel dar. Die zusätzlich entstehenden Kosten für die Hauswirtschaftskräfte werden gesondert im Rahmen der Kitafinanzierung gefördert und fallen bisher nicht zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
Die aktuelle Situation wurde differenziert in Drs.1058/2024 beschrieben.
5. Wie viele Stellen waren in welchen Einrichtungen von KiTas und Krippen zum ersten August 2024 unbesetzt? Bitte pro Einrichtung aufzählen.
Diese Daten liegen dem Jugendamt nicht vor. Im Rahmen der Defizitfinanzierung stellen die Träger die Personalkosten, die konkret entstanden sind, im Rahmen der Zuwendungsnachweise zwar zur Verfügung, aber daraus lässt sich keine einfache Datenaufbereitung für die einzelnen Einrichtungen ableiten. Unschärfen bei der Interpretation von Daten der Personalverwaltungen entstehen beispielsweise durch Buchungsungenauigkeiten bei Beschäftigungsverboten wegen Schwangerschaft, langfristigen Erkrankungen beschäftigter Mitarbeitenden (bis und nach Einstellung der Entgeltfortzahlung), und dem Einsatz von Springkräften sowie sonstigen Zusatzkräften in den Kitas.
Eine stichtagsgenaue Abfrage bei über 160 Kitas zur Beantwortung einer Anfrage an die Verwaltung wäre aus Sicht der Verwaltung unverhältnismäßig und würde in den KTE, als auch bei der Stadtverwaltung Kapazitäten binden, die für andere wichtige Aufgaben benötigt werden.
Die verstärkte Ausbildung von Fachkräften erfolgt bereits nach Kräften – u.a. über die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA Erzieher+in, SPA, Heilerziehungspfleger*in) oder das Duale Studium, welches auch über Ressourcen der Stadt Kiel gefördert wird. Das Personalqualifizierungsprogramm wurde um eine Qualifizierung von sog. „Helfenden Händen“ zu SPA erweitert. Der Austausch mit Einrichtungen und Trägern zum Umgang mit Personalengpässen in den Einrichtungen erfolgt ebenfalls regelmäßig in der AG nach § 78 SGB VIII.
6. Wie viele Stellen waren im Schnitt im vergangenen Jahr und in den vergangenen fünf Jahren in den einzelnen Einrichtungen jeweils unbesetzt?
Diese Daten liegen dem Jugendamt nicht vor – siehe Antwort Frage 5.
7. Wie hoch ist der Anteil der Kinder in Kiel, der von Beitragszahlungen für Essensaufwendungen befreit wird?
Im Jahr 2023 wurden rund 3.000 von 10.714 Kindern aufgrund von Anspruch auf Leistungen aus den Mitteln des Bundesprogramms Bildung und Teilhabe (BuT) vollständig von den Verpflegungskosten befreit, das sind ca. 28 %.
8. Wie hoch ist der Anteil der Kinder in Kiel, der von Beitragszahlungen für KiTa- und Krippenbeiträge ganz befreit wird?
Es ist der gleiche Personenkreis wie unter Antwort 7.
9. Wie hoch ist der Anteil der Kinder in Kiel, der von Beitragszahlungen für KiTa- und Krippenbeiträge teilweise befreit wird?
Überschlägige Hochrechnungen ergeben, dass im Jahr 2023 rund 6.500 von insgesamt 10.714 Kita- und Krippenkindern eine Sozialstaffel/Geschwisterermäßigung erhielten, das sind ca. 61 %. Die Ermäßigungen reichen von anteiligen Beträgen bis zur 100%-igen Befreiung.
Von diesen 6.500 Kindern sind 3.000 Kinder aufgrund des Erhalts von Mitteln aus dem Programm Bildung und Teilhabe (BuT) vollständig von den Gebühren befreit. Die Beiträge der verbleibenden 3.500 Kinder (ca. 33%) wurden aufgrund des Familieneinkommens und/oder Geschwisterkindern teilermäßigt.
Aufgrund der umfangreichen Berechnungsparameter und unterjähriger Veränderungen erfolgt hier eine überschlägige Angabe.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Große Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1194/2024
Status: Antwort zum 19. November 2024 erhalten.