Zukunft von Akteuren auf dem ehemaligen MFG-5-Gelände
1. Welche Projekte, Vereine, Einrichtungen, Unternehmen, Organisationen oder andere Gruppen befinden sich derzeit auf dem ehemaligen MFG-5-Gelände?
Derzeit befinden sich folgende (Zwischen-)Nutzungen auf dem ehemaligen MFG5-Gelände:
- Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK)
- Alternatives Wohnen e. V. (Wagengruppe Schlagloch)
- Betriebssportgemeinschaft Provinzial/LHK (Segelsparte)
- BOS-Einheiten (Aus- und Fortbildung Polizei, Feuerwehr, THW, etc.)
- Campus Business Box (Waterkant Festival)
- Förderverein Historische Hansekogge
- FC Holtenau 07 (Sportverein)
- Gebr. Friedrich Werft (Halle)
- LHK – Jugendtreff und Skateranlage
- LHK – Fundbüro
- LHK – Geflüchtetenunterkünfte
- LHK – Luftfilteranlagen / Stadtbahn
- Musico e.V.
- Nordwind Wassersport (Landsegler, Freiflächennutzung)
- Privatperson – Kleingartennutzung
- Rahbari (Freilagerfläche)
- Seglergemeinschaft der ehemaligen Marineflieger e.V.
- TUS Holtenau
- Yacht Service Kiel (Halle und Außenlager)
2. Bis wann werden diese Akteure laut ihren derzeit laufenden Verträgen jeweils noch auf dem Gelände sein?
Der überwiegende Teil der Nutzungen im Sanierungsgebiet ist von temporärem Charakter. Dementsprechend wurden die zugrundeliegenden Verträge auch stets auf kurze Laufzeiten von i.d.R. einem Jahr angelegt. Fast alle derzeit laufende Verträge laufen spätestens in 2026 aus. Hiervon ausgenommen sind:
- Die Unterbringung von Geflüchteten in Holtenau Ost erfolgt aufgrund eines Erlasses des Landes solange die Entwicklung des Gebietes es zulässt. Zwei Gebäude im Süden des Gebietes sind zudem für eine dauerhafte Nutzung zur Unterbringung von Geflüchteten vorgesehen, werden derzeit aber noch hergerichtet, so dass mit einer Nutzungsaufnahme frühestens in 2026 zu rechnen ist.
- Die Pachtverträge für die Seglergemeinschaft der Marineflieger, Rahbari und die private Kleingartennutzung sind unbefristet, enthalten jedoch Kündigungsklauseln.
- Ein Mietverhältnis mit der Gebr. Friedrich Werft für eine Hallennutzung. Hier existiert ein auf mindestens 10 Jahre angelegtes Miet-/Nutzungsverhältnis mit Verlängerungsoption, welches mit Blick auf die Vision Holtenau Ost und deren Umsetzung eingegangen wurde.
Verlängerungen einzelner Nutzungen sind nicht ausgeschlossen.
3. Hat die Stadt mit einzelnen oder allen dieser Akteure bereits eine Perspektive für die Zeit nach dem jeweiligen Vertragsende erarbeitet, ist derzeit dabei oder unterstützt sie zumindest in irgendeiner Form dabei?
Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits ausgeführt, sind die Nutzungen auf dem Gelände und die zugrundeliegenden Vereinbarungen überwiegend von Beginn an temporär angelegt. Hieran hat sich auch aufgrund der aktuellen Entwicklungen und den Gesprächen mit der Bundeswehr nichts geändert. Die Stadt sucht bei Bedarf Anschlussperspektiven für ihre eigenen betroffenen Nutzungen und unterstützt nach Möglichkeit auf Wunsch auch private Akteure.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1247/2025
Status: Antwort zum 18. November 2025 erhalten.
