Zu sehen sind die Gleise sowie die Weiche in Richtung Kiel-Schusterkrug.

Bahnstrecke Neuwittenbek – Kiel-Schusterkrug

Die von der Bahnstrecke Kiel – Flensburg abgehende Bahnstrecke Neuwittenbek – Kiel-Schusterkrug befindet sich im Eigentum der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG und somit indirekt im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel. Der vom Schusterkrug ausgehende Gleisabschnitt in Richtung Friedrichsort/Industriegebiet StrandOrt wurde jüngst unter Nutzung von Landesförderungen für ca. 1,3 Mio. Euro instandgesetzt. Im aktuellen Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP) ist die Realisierung eines Bahnhaltepunktes in Neuwittenbek bis zum Jahre 2026 vorgesehen.

Eine Anbindung des Kieler Nordens an die kommende Stadtbahn ist noch für lange Zeit nicht vorgesehen, da die Kanalbrücken in Holtenau hierfür baulich nicht ausgelegt sind.

Es ist zu klären, ob durch die Nutzung anderer, bereits vorhandener Gleisanlagen eine Anbindung des Kieler Nordens an den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gelingen kann.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Kleine Anfrage:

1. Gibt es bereits Planungen (ggf. auch Teilplanungen oder verworfene Planungen), die Bahnstrecke Neuwittenbek – Kiel-Schusterkrug für den SPNV zu nutzen? Wenn ja, welche?

Es gibt keine Planungen, die Strecke für den SPNV zu nutzen

2. Gibt es grundsätzliche Erwägungen, die gegen eine Nutzung der Bahnstrecke Neuwittenbek – Kiel-Schusterkrug für den SPNV sprechen? Falls ja, welche?

Für die Teile nördlich des Kanals ist aufgrund der negativen Prüfung einer Stadtbahneignung der Hochbrücken in den Stadtbahnplanungen ein die Stadtbahn ergänzendes Schnellbussystem vorgesehen. Dieses ist bereits
planerisch im geltenden 6. RNVP[pdf] angelegt und würde in Abhängigkeit von anderen Planungen (Fertigstellung StrandOrt) und den zur Verfügung stehenden Finanzen in den kommenden Jahren umgesetzt werden.

Aufgrund der schlechten Eignung für Personenverkehre ist die Bahnstrecke Neuwittenbek-Schusterkrug in den bisherigen Planungen nicht Teil des Verkehrskonzeptes für den Kieler Norden gewesen: Aufgrund der Lage der Bahnstrecke (Anbindung über die alte Levensauer Hochbrücke) wäre eine Verbindung von Friedrichsort/Holtenau Ost mit einem sehr großen Umweg verbunden. Die Bahnstrecke von Schusterkrug bis Hauptbahnhof ist ca. 25 km lang. Ein Schnellbus über die B76 muss nur eine Entfernung von ca. 11 km zurücklegen. Die Ertüchtigung der Strecke für einen konkurrenzfähig schnellen Personenverkehr wäre daher mit erheblichem Aufwand verbunden. Es ist zudem nirgendwo Infrastruktur für Bahnsteige o.ä. vorhanden. Dieses müsste aufwändig planfestgestellt und durch einen Infrastrukturbetreiber hergestellt werden. Planerisch und finanziell zuständig wäre für einen solchen Schienenpersonennahverkehr nicht die Landeshauptstadt Kiel sondern das Land Schleswig-Holstein.

Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 1281/2024-01

Status: Antwort zum 21. November 2024 erhalten.